Das #OLG #Düsseldorf stellt klar, dass #Schnellladesäulen an #Autobahnen nicht ohne #Ausschreibung vergeben werden dürfen.
Die Erweiterung bestehender #Konzessionen für #Raststätten um #Ladeinfrastruktur ohne #Vergabeverfahren ist unzulässig.
Grundlage ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Demnach umfasst das Recht zum Betrieb von #Tankstellen nicht automatisch #Schnelllader für #Elektrofahrzeuge. Geklagt hatten unter anderem #Fastned und #Tesla.
https://www.heise.de/news/Schnellladesaeulen-an-Autobahnen-Ausschreibung-notwendig-11202972.html

