3/ Aber ein Kampf-Training & eine Bewaffnung mit legalen Mitteln zur #Selbstverteidigung kann Menschen nicht vorgeworfen werden, die sich selbst von den Vertreter*innen des staatlichen #Gewaltmonopols nicht mehr geschützt sehen.

Jede/r hat das Recht auf #Selbstverteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Das schließt natürlich geplante Angriffe als „Strafaktion“ oder aus „Rache“ aus.