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SozialweltenOct 17, 2021

#Möglichkeit zu #sprechen für #Angehörige von #Opfer​n, weshalb #Prozess​e noch stattfinden #müssen und nicht #Symbolik seien; #Erwartung, dass #Name und #Leben #wichtig; #Geschichte #hören.

Die #Verurteilung spielt keine #entscheidend​e #Rolle

vgl. #expressive #retributive #Straftheorie;

#funktional #differenziert​e #Arbeitsteilung als #Argument für #Verurteilung;

#Demjanjuk

#FAS, 17.10.21, #Politik, S.2, #Interview Oliver #Georgi mit Thomas #Walther - #Greis​e #NS #Täter vor #Gericht

SozialweltenOct 7, 2021

#Kritik aus einer #autopoietischen #Selbstbeobachtung der #Rechtswissenschaft an ihrer #Straftheorie der #Generalprävention auf #Grundlage der #Zweckformel nach #Kant: Der #Einzelne darf nicht zum bloßen #Objekt #staatlichen #Handelns gemacht werden

#Objektformel des #BVerfG als nähere #Bestimmung der #Menschenwürde nach #Art. 1 #Grundgesetz

#Generalprävention: #Strafen zum #Selbstzweck der #Fortsetzung des #staatlichen #Gewaltmonopols

#Jakobs

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01

SozialweltenOct 4, 2021

Die #Möglichkeit der #Sanktionierung der #Verletzung eines #öffentlichen #Rechtsgutes, wie #Formen von #Freiheit, dient der #Stabilisierung eines #Staates indem sie #Abschreckung und #Wiedergutmachung #verstaatlicht, also in die #Institution des #Staates #integriert;

#Integration; #Rechtsstaat; #Verfassungsschutz

vgl. #expressive #retributive #Straftheorie;

#Machiavelli - #Discorsi, S. 38f.

SozialweltenAug 2, 2021

#Menschenwürde
Art. 1 GG

#Schuldgrundsatz durch #BVerfGE #angereichert mit #Menschenwürde

#Grundsatz Keine #Strafe ohne #Schuld - #Nulla #Poena #Sine #Culpa
#Selbstbestimmung als #Voraussetzung eines #Sozialethischen #Fehlverhaltens; Das #Unwerturteil berührt den #Betroffenen im #Wertanspruch und #Achtungsanspruch, der in der #Menschenwürde #wurzelt.

#BVerfGE 140, 317

#Strafrecht #Straftheorie #Rechtstheorie

#Vorlesung 17,3
#Grundrechte #Nußberger

SozialweltenJul 1, 2021

#Expressiv​e #Retributiv​e #Straftheorie

#Unterscheidung von #Verhaltensnorm und #Sanktionsnorm;

Die durch #Sanktionsnorm #angeordnet​e #Sanktionierung dient #rechtlich​er #Wiederherstellung des #status #ante #delictum: #Strafe als #Vergeltung #kommunikativ​en #Verhaltens #entgegen einer #Verhaltensnorm, die der #Aufrechterhaltung des #status #quo #dient und auf #Schutz eines #Rechtgut​es #zielt.

#Retribution

#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemein​er #Teil, S. 53

SozialweltenMay 18, 2021

#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau

#Unterteilung der #Objektiv​en #Zurechnung in

#Schaffung einer #rechtlich #missbilligt​en #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolg

zur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normativ​e statt einer #Empirisch​en #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.

#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a

SozialweltenMay 18, 2021

#Unterscheidung von #Legitimation von #Strafe und #Unrecht.

#Unterscheidung #absolute #repressive #Straftheorie und
#relative #präventive #Straftheorie

#Unrecht: #Normentheorie als #Instrument zur #materiellen #Bestimmung der #Straftatvoraussetzungen. #Legitimation von #Verhaltensnormen: #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

#Voraussetzungen für die #Legitimation von #Strafe; #Bedingungen

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a

SozialweltenApr 29, 2021

#Expressive #Straftheorie

#Straftat als #Aussage des #Täters, sich über die #gesellschaftliche #Normierung im #Sinn von #Straftaten hinwegzusetzen.

#Möglichkeit der #Proportionalität der #Strafe zur #Tat im #Unterschied zu #absoluten #Straftheorien;

#Idee der #Möglichkeit #totalitärer #Vereinnahmung von #Handlung und #Zuordenbarkeit zu #erwünscht und #unerwünscht im #Sinn des #Staates.

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01

SozialweltenApr 29, 2021

Die #Normativität des #Verbietens im #Strafrecht zeigt ihr #Wesen als einem #Aufrechterhalten von #Erwartungen, obwohl diese #fortlaufend #enttäuscht werden in ihrer #Praxis der #Straftheorie als #Vereinigungstheorie.

#Antinomie der #Strafzwecke

#Vereinnahmung des #Widerspruchs #unterschiedlicher #Straftheorien zueinander in einer #Vereinigungstheorie als #Grundlage der #Begründung des #Strafrechts.

#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01

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