Die Neustadter Reichsbürger von Freieinig

Kristian Buchnas Rede über die enge Verbindung von Freieinig mit der Reichsbürgerszene

Am 27.5.2025 fand im großen Saal des Hambacher Schlosses eine Sitzung des Neustadter Stadtrats statt. Anlass war der 193. Jahrestag des Hambacher Festes von 1832. Bereits im letzten Jahr hatte der Neustadter Stadtrat an diesem Datum auf dem Schloss getagt, und es sieht fast so aus als könnte daraus eine gute Tradition werden: Die Stadt muss sich in Zeiten, in denen das Hambacher Schloss von Feinden der Demokratie anhaltend instrumentalisiert wird, solidarisch an die Seite des Hambacher Schlosses und seiner Stiftung stellen, um ihrem Anspruch eine „Demokratiestadt“ zu sein, gerecht zu werden.

Neben den erwartbaren Tagesordnungspunkten einer Stadtratssitzung (Flächennutzungsplan, Wirtschaftsförderung, Ehrung verdienter Bürger) war das Highlight dieser Sitzung der gut halbstündige Vortrag von Kristian Buchna. Mehrfach von Applaus der deutlichen Mehrheit des Stadtrats unterbrochen und mit „Standing Ovations“ am Ende beklatscht, erläuterte der kürzlich zum wissenschaftlichen Geschäftsführer der Stiftung Hambacher Schloss ernannte Buchna im Detail die enge Beziehung von führenden Personen der Neustadter Gruppe „Freieinig“ mit der Reichsbürgerszene. Freieinig ruft am Pfingstwochenende erneut ihre „Freunde“ aus der ganzen Bundesrepublik nach Neustadt und auf das Hambacher Schloss.

Die Stadtratssitzung ist bei YouTube dokumentiert. Buchnas Vortrag beginnt etwa bei 1:52:00 zunächst zur (Weiter-)Entwicklung des Demokratieorts Hambacher Schloss. Ab etwa 2:11:00 folgt dann der Teil zur Reichsbürgerszene und Freieinig.

Anschauen unbedingt empfehlenswert!

Auf Basis dieser Videoaufnahmen werden wir im Folgenden einige zentrale Passagen und Aussagen aus Kristian Buchnas Vortrag zusammenfassen.

Kristian Buchnas Vortrag am 27.5.2025 bei der Stadtratssitzung

Buchna begann seinen Vortrag mit der Feststellung, dass das Hambacher Schloss kein wertfreier Ort sei. Die freiheitlich demokratische Grundordnung sei das Fundament des Handelns der Stiftung und Bezugspunkt ihrer Vermittlungsarbeit.

„Wenn wir feststellen, dass sich von gewissen Personengruppen, die sich auf unserem Gelände versammeln, dieses Fundament und seine grundlegenden Werte systematisch attackiert werden mit dem Ziel, eine grundsätzlich andere Ordnung zu etablieren, dann sehen wir uns verpflichtet, zum einen darüber zu informieren und zum anderen mit allem Nachdruck zu widersprechen.“

Kristian Buchna bei seiner Rede am 27.5.2025

Buchna bezog sich mit dem Begriff „Reichsbürger“ nicht auf die kürzlich als kriminelle Vereinigung aufgeflogene Gruppe um den selbst ernannten „König von Deutschland“ Peter Fitzek. Ihm geht es um die Reichsbürgerbewegung, die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bestreitet, ihre Gesetze und Organe nicht anerkannt und zurück zum Deutschen Kaiserreich von 1871 mit seinen 25+1 Gebietskörperschaften (=Fürstentümer) will.

Buchna zitiert aus einer Rede, die bei einer der „Staatsvolktreffen“ im Heilbad Heiligenstadt im April 2025 gehalten wurde:

„Diese BRD ist nicht unser Deutschland. Diese BRD war und ist kein souveräner Staat. Diese BRD ist ein Verwaltungskonstrukt in einem militärisch besetzen Land, fremdbestimmt und ohne Verfassung. Die politischen Akteure an den Schalthebeln dieser BRD sind Marionetten globaler Machtstrukturen.“

Buchna hat auf den Treffen dieser Szene in Dresden, Schwerin, Magdeburg, Gera, München und Heilbad Heiligenstadt, die per Video umfassend dokumentiert werden, jeweils Personen identifiziert, die auch bei den von Freieinig durchgeführten Versammlungen auf dem Hambacher Schloss Präsenz gezeigt haben.

Wilhelm I. in Uniform mit Orden, Porträtfoto von Wilhelm Kuntzemüller (1884)

Wer sich aber für ein Wiederaufleben des deutschen Kaiserreichs in den Grenzen und mit der Verfassung von 1871 einsetze, spreche sich, so Buchna, für einen militärisch geprägten Obrigkeitsstaat mit einem Kaiser an der Spitze, für eine Verfassung ohne verbriefte Grundrechte und für ein Wahlrecht für Männer ab 25 Jahren aus. Man möchte ergänzen: Wer sich für das Wilhelminische Kaiserreich ausspricht, will einen Staat, in dem die Sozialdemokratie verboten, ein menschenmordendes Kolonialreich errichtet wurde und der eine maßgebliche Mitschuld am Ausbruch des Ersten Weltkriegs hatte, den er mit brutalsten Mitteln führte.

Buchna ergänzte, dass die heutigen Verächter unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung die Versammlungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen, wofür die Hambacher 1832 eingetreten sind. Ihre Forderung nach einer Abschaffung der Demokratie zugunsten einer obrigkeitsstaatlichen Monarchie sei die völlige Umkehrung des Geistes von Hambach 1832.

Die Fahnen und Zeichen der Reichsbürgerszene prägten bei den Freieinig-Treffen nicht nur optisch das Bild, sondern auch inhaltlich. So erwähnt Buchna eine Rede bei einer der Versammlungen auf dem Schlossgelände (5.4.2025), in der das Wort „demos“ mit „Abschaum“ übersetzt wurde, die „Demokratie“ also eine „Herrschaft des Abschaums“ sei. Wie bei anderen dieser kruden Thesen, etwa wenn Markus Krall von der „Herrschaft der Minderwertigen“ sprach, wird nachgeplappert, was Rechtsnationalisten und Nationalsozialisten bereits vor Jahrzehnten verkündeten. Die Verunglimpfung der Demokratie als „Herrschaft des Abschaums“ stammt von Wilhelm Landig, einem überzeugten Nationalsozialisten, Mitglied der SS seit 1933 und Autor der „Thule-Trilogie“, ein Standardwerk des esoterischen Neonationalismus.

Und der Weg ist nicht weit von der Ablehnung der Demokratie und der Sehnsucht nach dem Kaiserreich von 1871 zu Verschwörungserzählungen und Antisemitismus. Buchna zitiert den Redner vom 5.4. weiter:

„Diese Zionisten, also unsere ganzen Politik-Marionetten …, das sind eigentlich nur Schauspieler, aber im Hintergrund die wichtigen Leute, die das wirklich organisiert haben, ja das sind die Zionisten. Die Zionisten haben es damals enorm unterstützt, dass die Nazis überhaupt so weit gekommen sind. Also dementsprechend sollte man mal wieder darüber nachdenken, wer wirklich diese bösartigen Schattenorganisationen und Regierungen sind. Es sind Zionisten und der tiefe Staat. Und da dürfen wir uns auch nicht einschüchtern lassen von irgendwelchen Vorwürfen wegen Antisemitismus, weil es muss halt trotzdem ausgesprochen werden.“

Wolfgang Burkard auf der Freieinig-Versammlung am 5.4.2025 auf dem Gelände des Hambacher Schlosses

Reichsbürger Wolfgang Burkard am 5.4.2025 bei einer Versammlung von Freieinig auf dem Gelände des Hambacher Schlosses. Auch wenn man an bei Burkards Verkleidung an Fassnacht denken mag, es ist ernst gemeint (Screenshot).

Ähnliche Verschwörungserzählungen hatte auch schon Wolfgang Kochanek verbreitet, etwa bei einer Rede in Landau am 19.2.2022. Kochanek hatte seine „Weißen“ 2022 und 2023 auf’s Schloss geführt, sich dann aber zurückgezogen. Seine großsprecherisch angekündigten Beteiligungen an kommunal und Bundestagswahlen sind alle gescheitert.

Eine Distanzierung von solch „zutiefst antisemitistischen Verschwörungstheorien“ gibt es bei den TeilnehmerInnen und Teilnehmern nicht, so Buchna weiter. Vielmehr zustimmende Rufe und Applaus und, es ist kaum zu fassen, was die Moderatorin der Versammlung am Ende der Rede dieses Reichsbürgers, Verschwörungserzählers und Antisemiten sagt:

„Du bist der authentischste Streiter in unserer Mitte. Jeder von uns bewundert dich. Wir tun alles für dich. Mit dem was du uns zu geben hast, bist du hier an der richtigen Stelle.“

Loblied auf die antisemitische und verschwörungserzählende Rede durch die Moderatorin der Freieinig-Versammlung am 5.4.2025 auf dem Schlossgelände. Man möchte fast ergänzen: „Führer, wir folgen dir“.

Buchna bringt dieses Verhalten auf den Begriff, wenn er von einem „eisernen Grundsatz der Nichtdistanzierung“ in diesen Milieus spricht. Bei allen Unterschieden im Detail, „solange es gegen die politische Ordnung der Bundesrepublik geht, kann keine Meinung zu radikal, keine Verschwörungstheorie zu abwegig sein. Denn es gehört ja zur Überzeugung jener Gruppierungen, dass wir in einer ‚Parteien-‘, Verwaltungs-‘ und Ökodiktatur‘… leben,“ so Buchna vor dem Stadtrat am 27.5.2025.

Beim Reichsbürgertreffen am 12.4.2025 im Heilbad Heiligenstadt. Es trommeln Wolfgang Burkard und Karl-Friedrich Rothe, Sprecher für Freieinig. (Screenshot)

Eine Distanzierung von der Reichsbürgerszene durch Freieinig ist auch deshalb nicht zu erwarten, da maßgebliche Mitglieder von Freieinig sich selbst an den bundesweiten Reichsbürgertreffen beteiligen und dort mit dem Lorscher Landsknechtstrommler, Wolfgang Burkard, die Trommeln schlagen. So gesehen in den Videos beim „Staatsvolktreffen“ im Heilbad Heiligenstadt im April 2025. Auch dies hat Kristian Buchna durch seine umfangreiche Recherche aufgedeckt.

„Wer wissentlich und willentlich an der Seite mit Reichsbürgern, Rechtsextremisten und radikalen Verschwörungstheoretikern marschiert, der darf nicht erwarten, dass man den gebetsmühlenartig vorgetragenen Beteuerungen Glauben schenkt, es gehe jener Bewegung eigentlich um Demokratie, Liebe, Frieden und Wahrheit.“

Kristian Buchna in seiner Rede bei der Stadtratssitzung auf dem Hambacher Schloss

Das neue Logo von Freieinig mit umgedrehter Deutschlandfahne auf dem Turm des Hambacher Schlosses

Man muss genau hinschauen, und das macht der gelernte Historiker Buchna, um zu erkennen, dass das jetzt beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte Logo von Freieinig eine kleine, aber vielsagende Änderung erfahren hat. Die Fahne, die auf dem Turm des Hambacher Schlosses weht, ist nicht mehr die Fahne der Hambacher von 1832, Schwarz-Rot-Gold, sondern die Farben sind umgedreht: Gold-Rot-Schwarz. Diese Farbfolge ist das in der Rechtsaußenszene weit verbreitete Zeichen für die Verachtung und Bekämpfung der Bundesrepublik Deutschland.

Buchna erwähnt auch die abscheuliche Gedenkversammlung für die verstorbene, mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck am 7.12.2024 in Wiesloch. Teilnehmer, wie man einigen Videos entnehmen kann, die Freieinig-Sprecher Karl-Friedrich Rothe und Stephanie Mahl. Der Hambach-Blog berichtete bereits darüber.

Buchna beschließt seinen Vortrag mit einer optimistischen Einschätzung: Er habe über eine lautstarke, aber auch sehr kleine Minderheit gesprochen, deren Angehörige zum Teil aus anderen Bundesländern anreisten. Der Versuch der Vereinnahmung des Hambacher Schlosses könne allein schon deshalb nicht gelingen, so Buchna weiter, weil die übergroße Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hier in Neustadt und weit darüber hinaus wisse, für welche positiven freiheitlichen, demokratischen Werte dieser Ort stehe und eben nicht für die Sehnsucht nach einer Monarchie.

Es wäre schön, wenn es so wäre. Wir hoffen, dass diese „Mehrheit“ bei den Veranstaltungen des Solidarischen Frühlings bis Pfingstsonntag diese Haltung gegen die Demokratiefeinde in Neustadt und Hambach zum Ausdruck bringt. Dazu gibt es noch die folgenden Gelegenheiten:

Mittwoch, 4.6.2025, 19:30 Roxy-Kino: Antifa – Schulter an Schulter, wo der Staat versagte

Freitag, 6.6.2025, ab 16:00-20:00, Marktplatzkonzert mit THE BUSTERS sowie Diskussionsbeiträge von Prof. Markus Linden, Musikern der BUSTERS und den beiden OB-Kandidaten Neustadts Steffi Karbach und Marc Weigel.

Samstag, 7.6.2025, ab 10:00-17:00, Kartoffelmarkt Neustadt, Mahnwache und Infostand der Omas gegen Rechts, Friedensinitiative, Regionales Bündnis gegen Rechts.

Sonntag, 8.6.2025, 11:00-13:00, Platz vor dem alten Rathaus in Hambach: Demokratie:Fest! Abschlussversammlung zum „Solidarischen Frühling – Neustadt ‘25“.

Nachtrag OB Weigel

Nach Buchnas Rede bedankte sich Oberbürgermeister Marc Weigel bei Kristian Buchna für die spannende Einblicke „in das was sich auf dem Schloss in den letzten Monaten getan hat und weiterhin tut“. Irritierend sind die Aussagen Weigels, der auch Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl am 15.6. ist, wenn er in diesem Zusammenhang äußert, dass man vielleicht zu einer früheren Zeit über das eine oder andere geschmunzelt hätte, und es abgetan hätte als irgendwie nicht ganz ernstzunehmenden Spaß oder Witz. „Und mittlerweile wissen wir, dass es bitterer Ernst ist.“ Nein, dass es „bitterer Ernst“ ist, was sich da seit Jahren auf dem Hambacher Schloss versammelt, hätte der Herr Oberbürgermeister schon früher wissen können. Er hätte nur zuhören müssen, was u.a. in Gesprächen zwischen ihm und VertreterInnen des Regionalen Bündnisses vorgetragen wurde, oder wenn er gelesen hätte, was u.a. der Freundeskreis Hambacher Fest 1832 ihm schon vor Jahren schriftlich hat zukommen lassen und was auf dem Hambach-Blog immer wieder nachzulesen war.

Wie hat doch Kristin Buchna seine Rede begonnen?

„Wenn wir feststellen, dass sich von gewissen Personengruppen, die sich auf unserem Gelände versammeln, dieses Fundament und seine grundlegenden Werte systematisch attackiert werden mit dem Ziel, eine grundsätzlich andere Ordnung zu etablieren, dann sehen wir uns verpflichtet, zum einen darüber zu informieren und zum anderen mit allem Nachdruck zu widersprechen.“

Kristian Buchna

Informieren und Widersprechen! Das hätte man sich vom OB der selbsternannten „Demokratiestadt“ Neustadt schon lange gewünscht.

Mögliche Änderungen oder Ergänzungen am Programm des Solidarischen Frühlings auf dem Hambach-Blog https://hambacherfest1832.blog/

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Aktuelle Beiträge auf dem Hambach-Blog

#2025 #27052025 #Antisemitismus #Freieinig #KFRothe #KristianBuchna #MarcWeigel #Neustadt #Reichsbürger #Stadtrat #StiftungHambacherSchloss #Verschwörungstheorie #WolfgangBurkard

Reichsbürger, Russlandfreunde, Holocaustleugner

Schon lange gibt es Versuche von rechts, die Bezugnahme auf das Hambacher Fest von 1832 zu instrumentalisieren. Auch dieses Jahr organisiert die Neustadter Gruppe Freieinig wieder ein „Initiativen-Treffen“ am Pfingstsamstag in der Innenstadt von Neustadt und an Pfingstsonntag ein vermutlich wie immer mit Trommeln begleiteter Marsch auf das Hambacher Schloss. Was sind das für Leute und warum ist es richtig und wichtig politisch gegen sie aufzutreten?

In ihrer Eigenbeschreibung geben sie sich harmlos. „Wir sind eine friedliche und parteiunabhängige Zusammenkunft von Menschen. Jede Form von gewaltbereiter, extremistischer Links- oder Rechtsradikalität lehnen wir ab.“ Daran sind mehr als Zweifel angebracht. Drei Beispiele:

Offen für das Kungeln mit Reichsbürgern

„Reichsbürger“ lehnen das Grundgesetz und die staatlichen Institutionen der Bundesrepublik ab. Bei Versammlungen von Freieinig und deren Vorgängern waren immer wieder die Fahne des Kaiserreichs (Schwarz-Weiß-Rot) oder die Fahnen von längst verschwundenen Fürstentümern zu sehen. Regelmäßig führte der Reichsbürger Wolfgang Burkard aus Lorsch bei den Aktionen von Freieinig die Trommlergruppe an. Burkard behauptet etwa, dass das Grundgesetz ein Besatzungsstatut sei und Deutschland von „Menschenrechtsverbrechern“ regiert würde. Am 13.8.2023 forderte er auf dem Hambacher Schlossgelände Bundeswehr und Polizei auf, die Befehle zu verweigern, ihren Eid auf die Verfassung zu brechen.

In der aktuellen Diskussion um ein AfD-Verbot, wird oft darauf abgehoben, dass das Grundgesetz nicht Ideen und Überzeugungen sanktioniere. Es müsse eine „aktiv kämpferische Haltung“ eingenommen werden (etwa Christian Rath in der taz vom 19.5.2025). Die Aufforderung an die Sicherheitskräfte die Befehle zu verweigern, würde vermutlich als eine solche „aktiv kämpferische Haltung“ von Gerichten bewertet. Nun ist der Obertrommler aus Lorsch keine Partei, die es zu verbieten gilt. Ihn aber als „aktiv kämpferischen“ Feind des Grundgesetzes und unserer Demokratie zu bezeichnen, ist gut begründet.

Wo Burkard die Trommel schlägt, da sind auch die Leute von Freieinig mit dabei.

Ob er zur Gruppe Freieinig gehört, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass er regelmäßig auf Versammlungen und Märschen von Freieinig die Trommel schlägt. Und Freieinig selbst, angeblich die Verteidiger des Grundgesetzes, lässt keinerlei Distanzierung zu Reichsbürgern wie Wolfgang Burkard erkennen. Es ist vielmehr so: Wo Burkard die Trommel schlägt, da sind auch die Leute von Freieinig mit dabei.

Immerwährende deutsch-russische Freundschaft – ein Segen für den Frieden in Europa?

Am 19.10.2024 zogen Freieinig und Freunde wieder einmal auf das Hambacher Schloss. Es sollte um Frieden gehen. Gepriesen wurde die deutsch-russische Freundschaft. Wenn Deutschland und Russland Freunde seien, so gehe es Europa gut, habe Bismarck gesagt.

Dazu fällt Karl-Friedrich R., einer der Sprecher von Freieinig, die Völkerschlacht bei Leipzig von 1813 ein. „Deutschland“ habe dort gemeinsam mit Russland siegreich gegen Napoleon „für die Freiheit“ gekämpft. Nur am Rande sei richtiggestellt: Es war nicht Deutschland, das an der Seite Russland stand, sondern Preußen. Aber für die Freiheit?

Das Ergebnis dieser großen europäischen Kriege des frühen 19. Jahrhunderts war die Restauration der Fürsten-, Königs-, Kaiser- und Zarenherrschaft und die verschärfte Unterdrückung nationaler, liberaler und demokratischer Kräfte. Dagegen hatten sich 1832 die TeilnehmerInnen am Hambacher Fest aufgelehnt. Man sieht daran wie verlogen und geschichtsklitternd die Bezugnahme von Freieinig auf das Hambacher Fest von 1832 ist.

„Wonder how long the honeymoon will last?“. Clifford BerrymanThe Washington Star. 1939 (Public Domain)

Und zählt Freieinig zur „deutsch-russischen Freundschaft“ auch den Hitler-Stalin-Pakt von 1939? In der Folge dieser „Freundschaft“ wurde Polen zwischen der Sowjetunion und Nazi-Deutschland aufgeteilt. Kein Segen für den Frieden in Europa!

Dass man sich mit verqueren Ansichten auf die Geschichte bezieht, aber zum aktuellen Krieg Russlands gegen die Ukraine auf einer „Friedensdemo“ am 19.10.2024 kein Wort verliert, ist bezeichnend.

Teilnahme an einer Gedenkfeier für eine Holocaustleugnerin

Am 20.11.2024 fand in Wiesloch eine Gedenkfeier für die tags zuvor verstorbene, mehrfach verurteilte und mit Gefängnis bestrafte Rechtsextremistin und Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck statt. Sie behauptete u.a. der Volksverhetzungsparagraf im Strafgesetzbuch sei ein „Gesetz zum Schutz einer Lüge“ oder im Vernichtungslager Auschwitz habe es keine Massenvernichtung von Menschen gegeben (ARD 26.6.2024, weitere Äußerungen von Ursula Haverbeck im Urteil des Landgerichts Detmold vom 28.11.20217 Ns-21 Js 814/16-44/17).

Der Redner in Wiesloch hielt Haverbeck „für die mutigste deutsche Frau“, die er je kennen gelernt habe. Dieses Land brauche Leute wie Haverbeck. „Da wo du aufgehört hast, werden wir weitermachen.“ (https://www.youtube.com/watch?v=TpbPgtYdVEY, https://www.youtube.com/watch?v=54cTQZy8WfY)

An dieser Gedenkfeier für eine Holocaustleugnerin nahmen Stephanie M. und Karl-Friedrich R., Sprecherin und Sprecher der Neustadter Gruppe „Freieinig“, teil. Wie hieß es in der Selbstbeschreibung von Freieinig: Wir lehnen jede Form extremistischer Rechtsradikalität ab. Kein Wort sollte man nach diesem Tabubruch Stephanie M., Karl-Friedrich R. und Co. glauben.

Kristian Buchna in einem Interview zu den rechtsoffenen Versammlungen am Hambacher Schloss von Freieinig und Co.

Buchna: Sie „stilisieren sich unter Berufung auf 1832 zu Verfolgten und Opfern einer ‚Diktatur‘, um ihren Protest als eine historisch legitimierte Widerstandshandlung aufzuwerten. Zugleich verbreiten sie Verschwörungstheorien, um die politische Ordnung sowie ihre Institutionen und Akteure zu delegitimieren.

DÜW-Journal: Welches Muster erkennen Sie bei jenen Versammlungen, die seit Juli vergangenen Jahres alle 14 Tage durch Hambach hinauf zum Schloss ziehen?

Buchna: … Die Mehrheit sieht sich … als Widerstandsbewegung, die sich – ich zitiere jeweils führende Köpfe – im ‚Krieg‘ gegen eine ‚Parteiendiktatur‘ befinde. In verschwörungstheoretischer Manier wird behauptet, dass die deutsche Bevölkerung von einem ‚mächtigen, global vernetzten Feind‘ mit einem ‚perfiden Plan‘ angegriffen werde; die Bundesregierung betreibe mittels Fernsehfrequenzen eine ‚psychoelektronische Kriegsführung‘ und ihre Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie werden als ‚Völkermord‘ bezeichnet.

DÜW-Journal: Lässt sich jene Gruppierung politisch verorten?

Buchna: Mit althergebrachten Etiketten kommt man nicht weit. Auffällig ist allerdings, dass es keinerlei Distanzierung von radikal antidemokratischen Personen, Positionen und Symbolen gibt.“

Interview mit Kristian Buchna (Stiftung Hambacher Schloss) in: DÜW Journal Ausgabe 1/2024 Februar/März, S. 19).

Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest 1832

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Aktuelle Beiträge auf dem Hambach-Blog

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Jetzt ist „Deutschland am A…“ – Kochaneks Bauchlandung in Neustadt am 28.5.

Noch wenige Tage vor dem 28.5. hatte der Initiator der „Giga-Demo“ in Weiß, Dr. Wolfgang Kochanek, von 10.000 bis 11.000 „Anmeldungen“ getönt und weiterhin verbreitet, dass 30.000 und mehr, er spra…

Der Hambach-Blog - hambacherfest1832.blog

Über Versammlungsfreiheit und das Trommeln am Hambacher Schloss

Kommentar von Ulrich Riehm zum Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.12.2024

Seit Jahren gibt es in Neustadt an der Weinstraße und am Hambacher Schloss Demonstrationen und Kundgebungen einer politischen Szene, die anfänglich als Kritiker der Kanzlerschaft von Angela Merkel und später der Ampel-Regierung aufgetreten ist. Ab 2020 fand diese Szene Zulauf durch ImpfgegnerInnen und Corona-MaßnahmekritikerInnen. Ab 2022 wurde Putins Krieg gegen die Ukraine als Thema aufgegriffen. Es ging dabei jedoch nicht um Solidarität mit der überfallenen Ukraine, sondern beschworen wurde eine vermeintlich traditionelle deutsch-russische Freundschaft.

Man mag über den einen oder anderen Aspekt dieses breiten Themenspektrums durchaus diskutieren. Aber besonders problematisch ist diese Szene durch ihre Offenheit für Reichsbürger, Rechtsextremisten und Holocaustleugner. Das macht sie für Demokraten zum politischen Gegner. Der Hambach-Blog hat seit seinem Bestehen die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppen gesucht, die unter unterschiedlichen Namen und mit unterschiedlichen Führungsfiguren in den letzten Jahren in der Region aufgetreten sind.

Am 9.12.2024 wurde vor dem Verwaltungsgericht Neustadt eine Feststellungsklage der Neustadter Gruppe „Freieinig“ gegen die Stadt Neustadt verhandelt. Freieinig beantragte, dass Auflagen der Stadt Neustadt für ihre Demonstration an Pfingsten 2024 als rechtswidrig verurteilt werden. (Auch für Pfingsten 2025 hat Freieinig wieder einen Marsch auf das Schloss angekündigt.) Im Speziellen wendet sich Freieinig gegen die Begrenzung auf maximal 15 Trommler. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen. Das Gericht bestätigte die Auflagen der Stadt Neustadt (AZ 5 K 668/24.NW). Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Zweibrücken gegen dieses Urteil ist möglich.

Man mag sich darüber freuen, dass der politische Gegner dieses Verfahren (vorläufig) verloren hat. Aber es gibt einige Aspekte dieser Auseinandersetzung, die es wert sind, nochmals reflektiert zu werden.

Welche Tradition?

Wolfgang Burkard am 18.5.2024 an der Festwiese Neustadt an der Weinstraße

Die Trommelgruppe von Freieinig führt üblicherweise der Lorscher Reichsbürger Wolfgang Burkard an.
 
Er nutzt dabei eine umgehängte Zylindertrommel, die einer Militär- oder Landknechtstrommel ähnelt. Landsknechte waren im 15. und 16. Jahrhundert Söldner, die nicht selten als Plünderer und Marodeure auffielen. Landsknechtstrommeln sind laut und provokant. Sie wurden in Jugendbünden des 20. Jahrhunderts genutzt und dann auch von der Hitler-Jugend sowie in der Bundesrepublik bei nazistischen Aufmärschen.

Warum ausgerechnet diese Trommeln, fragt man sich. Was wird mit den Trommelgruppen bezweckt? Warum spielen diese Leute die „Trommelfreiheit“ so hoch und sind nicht mit 15 TrommlerInnen zufrieden? Klar, einschränkende Auflagen werden prinzipiell nicht akzeptiert. Und man wolle „eine maximale Außenwirkung erzielen“, so der Rechtsanwalt dieser Gruppe.

Mit massivem, lautem Trommeln wird ein Rhythmus vorgegeben, der ein mutmachendes und machtausdrückendes Gemeinschaftsgefühl erzeugen soll. Große Trommelgruppen können selbstverständlich einschüchternd wirken. Vorsicht, jetzt kommen wir! Möge sich keiner uns in den Weg stellen. Ist das die beabsichtigte Wirkung? Noch marschieren diese Gruppen, die aus ganz Deutschland nach Neustadt kommen, nicht im Gleichschritt, treten nicht in Uniformen an. Droht uns, was noch nicht ist? Auch dieses Jahr wollen Freieinig und gleichgesinnte Gruppen wieder am Pfingstsonntag auf das Hambacher Schloss ziehen.

Einschränkung der Meinungsfreiheit im „Interesse der Herrschenden“

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Freieinig vor Gericht vertrat, machte aus der Frage der „Trommelfreiheit“ eine Staatsaffäre. Am 6.7.2024 verkündete er auf dem Freigelände des Hambacher Schlosses, es ginge bei dieser Begrenzung um eine Unterdrückung der politischen Betätigung und um „die Interessen der Herrschenden“. Ganz schön dick aufgetragen.

Seit Jahr und Tag ziehen diese Leute mit ihrer Trommelgruppe auf das Hambacher Schloss. Dort werden Reden gehalten, wie z.B. von dem schon erwähnten Trommelführer und Reichsbürger Wolfgang Burkard aus Lorsch, der die Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) am 13.8.2023 aufrief, den Befehl ihrer Vorgesetzten zu verweigern.

Man könnte in diesem Aufruf den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sehen. Uns ist nicht bekannt, dass gegen Burkard ermittelt wurde. Das wäre doch mal eine Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei in Neustadt gewesen, diesem Verdacht nachzugehen.

Dass Rechtsanwalt Ludwig gerne einen scharfen Ton anschlägt, zeigte sich auch in der Gerichtsverhandlung am 9.12.2024. Dort beschuldigte er eine der ehrenamtlichen Richterinnen der Befangenheit. Sie sei Mitglied des Kreisverbands Neustadt der „Grünen“ und dabei trete bei ihm ein „Störgefühl“ auf, was ihre Unabhängigkeit betreffe. Er müsse die „Grünen“ in diesem Verfahren als politischen Gegner ansehen. Nur war der Szeneanwalt schlecht informiert. Die ehrenamtliche Richterin war nicht Mitglied der Grünen.

Im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist in Artikel 8 das Recht auf Versammlungen normiert. Versammlungen sind etwa Kundgebungen und Demonstrationen, mit denen die Öffentlichkeit für bestimmte politische Ziele sensibilisiert werden soll. Wenn auch in Absatz 1 von Art. 8 steht, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, so sagt Absatz 2, dass Versammlungen unter freiem Himmel durch ein Gesetz beschränkt werden können.

Das Versammlungsgesetz des Bundes und einiger Bundesländer sieht eine Anmeldepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde für Versammlungen unter freiem Himmel vor. Die Ordnungsbehörde kann Versammlungen untersagen oder Auflagen erlassen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung gefährdet ist. Da eine Untersagung einer Demonstration oder Kundgebung oder Auflagen ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen, sind hierfür hohe Anforderungen zu stellen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein.

Abwägungen: Versammlungsfreiheit gegen Lärmbelastungen

Insbesondere die BewohnerInnen Hambachs hatten unter den zeitweise vierzehntäglich sonntags durchgeführten Trommlerattacken zu leiden. Anscheinend gab es so viele Beschwerden, dass sich die Stadt gezwungen sah, eine Bürgerversammlung am 22.4.2024 in Hambach anzuberaumen. Dort wurde von der Stadtspitze angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, die Klarheit über das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Lärmbelastung bringen könnten.

Für die Pfingstdemonstration von Freieinig 2024 erließ die Stadt unter den Ziffern 9 und 10 die folgenden Auflagen:

„Akustikverstärker sind nur während der Versammlung zum Zwecke der Kundgebungsinhalte zu benutzen. Folgende Immissionsrichtwerte sind bei der Benutzung der Akustikverstärker und Lärminstrumente einzuhalten: Der Immissionsgrenzwert von 85 dB(A) — gemessen in 5 m Abstand von der Geräuschquelle — ist dabei einzuhalten. Unabhängig von diesem Immissionsgrenzwert ist die Lautstärke des verwendeten Akustikverstärkers so einzustellen, dass keine übermäßige Störung der Anlieger, sowie des Straßenverkehrs gegeben ist. … Der Einsatz von Trommlern und Musikanten wird auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln begrenzt.“ (Zitiert nach dem Urteil des VG Neustadt vom 9.12.2024)

Man mag die „übermäßige Störung“ für einen weit auslegbaren, unbestimmten Rechtsbegriff halten. Und man mag die „übermäßige Störung“ des Straßenverkehrs durch Akustikverstärker für einen Witz halten, trägt der Straßenverkehr doch selbst zu erheblichen Lärmbelastungen bei. Die baden-württembergische Lärmfibel (Version 2018) benennt als „üblichen Schallpegel bei Alltagsgeräuschen“ für den PKW-Verkehr einen Bereich von etwa 68 bis 83 dB, für den LKW-Verkehr etwa 78 bis 88 dB.

Lärmfibel Baden-Württemberg: Üblicher Schallpegel von Alltagsgeräuschen

Straßenverkehr stellt eine Dauerbelastung dar, vorbeiziehende Trommler eine zeitlich eingrenzbare Belastung. Das wäre bei den notwendigen Abwägungen zu berücksichtigen.

Die Stadt argumentiert, der Grenzwert von 85 dB sei zum Schutz der hochwertigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Anwohnerinnen, Passanten und Passantinnen sowie der eingesetzten Ordnungskräfte gerechtfertigt. Die Polizei mit billig zu erwerbenden „Ohrstöpseln“ (Gehörschutz) auszustatten, sollte eigentlich kein Problem sein.

„Mildere Mittel“ des Lärmschutzes

Dagegen argumentierte Rechtsanwalt Ralf Ludwig vor dem Verwaltungsgericht, dass es im Rahmen einer Versammlung allein dem Veranstalter obliege, diese so auszugestalten, dass eine maximale Außenwirkung erzielt werden könne. „Der Ansatz, dass sich die Anwohner und Anwohnerinnen durch eine Vielzahl an Versammlungen gestört fühlen und deshalb die hier streitgegenständliche Versammlung entsprechend beschränkt werden müsse, gehe deswegen schon im Ansatz fehl.“

Nach diesem Grundsatzstatement zeigte sich Freieinig mit Anwalt Ludwig anscheinend doch kompromissbereit. Es gebe „mildere Mittel“ als eine Beschränkung der Anzahl der Trommeln. So könnte die Beschränkung nur dort gelten, wo potenziell Wohnbevölkerung betroffen sei. Oder man könne zwischen den Trommelgruppen Abstände einhalten. Oder man könne sich auch vorstellen, zwischen Trommelphasen Pausen einzulegen.

Die Stadt verwarf diese Vorschläge lapidar und nicht wirklich überzeugend: Sie seien nicht praktikabel überwachbar.

Verfassungsgericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit

Nachdem Freieinig vor dem Verwaltungsgericht Neustadt und dem Oberverwaltungsgericht im Mai 2024 gescheitert war, zog es um des lieben Trommelns willen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Am 18.5.2024 nahm das Karlsruher Gericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 1255/24). Die Beschwerdeführerin hätten keine ausreichenden Gründe für eine Verfassungsbeschwerde dargelegt. Aber das BVerfG äußerte durchaus Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der „angegriffenen“ Auflagen. Der Beschluss des BVerfG liegt zwischenzeitlich dem Hambach-Blog vor. Dort heißt es:

„Unbeschadet bestehender Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Auflage, insbesondere im Hinblick auf eine Möglichkeit, den durch die Versammlungsbehörde angeführten Lärmschutzgesichtspunkten alternativ auch durch eine Entzerrung der mitgeführten Trommeln innerhalb des Demonstrationszugs Rechnung zu tragen, …“

Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die Stadt Neustadt diesem höchstrichterlichen Hinweis einer gründlichen Prüfung unterzogen hätte.

Wo ist eigentlich das Messprotokoll?

Die Stadt Neustadt verwies in ihrer Stellungnahme vor Gericht auf eine 2023 durchgeführte Lärmmessung:

„Eine Lärmmessung der Versammlungsbehörde anlässlich eines vorherigen Aufzuges zum Hambacher Schloss am 7. Oktober 2023 (vgl. Anlage 2 zum Schriftsatz vom 15. Mai 2024, Bl. 45 GA 5 L 546/24.NW) habe ergeben, dass ein Grenzwert von 85 db(A), gemessen sogar im Abstand von ca. 10 m zur Lärmquelle, durch 16 Trommeln klar überschritten werde. Daher sei davon auszugehen, dass 15 Trommeln gerade noch so einen Immissionsgrenzwert von 85 db(A) einhalten könnten.“

Rechtsanwalt Ludwig nannte vor Gericht am 9.12.2024 die gemessenen Emissionswerte eine reine Behauptung. Das Messprotokoll solle doch bitte dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden. Unsere Anfrage beim Ordnungsbürgermeister der Stadt Neustadt mit der Bitte um Einsicht in das Messprotokoll vom 7.10.2023 wurde hinhaltend beantwortet. Natürlich gebe es kein „Lärmgutachten“, sondern nur eine Lärmmessung eines Mitarbeiters. Unser Anliegen, das wir auch mit dem Landestransparenzgesetz untermauert haben, wurde an die städtische Rechtsabteilung zur Prüfung übergeben, die bis Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht reagiert hat. Wir sind gespannt, was die Prüfung ergibt.

Verbote und Auflagen

Spulen wir kurz auf das Jahr 2023 zurück. Die Stadt Neustadt hatte 2023 zunächst ein Verbot für eine Demonstration dieser Szene zum Hambacher Schloss erlassen.

Wir kommentierten dies damals auf dem Hambach-Blog:

„Politisch sendet die ‚Demokratiestadt Neustadt‘ mit einem Demonstrationsverbot ein fragwürdiges Signal. Während die erlassenen Auflagen für viele nachvollziehbar sind und vermutlich auch vor Gericht Bestand gehabt hätten, bietet das Demonstrationsverbot den Gruppierungen, die Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur sehen, unnötige Argumente. Und die Stadt legt nahe, dass sie nicht über die Mittel verfügt, eine Demonstration von einigen Tausend TeilnehmerInnen, von denen gewalttätige Aktionen in der großen Mehrheit nicht zu erwarten waren, in sichere Bahnen zu lenken, die die Auflagen vorgegeben haben.“

Letztlich musste die Stadt die „Unterlassungsverfügung“ zurücknehmen. Sie einigte sich mit der damals noch als „Die Weißen“ unter Wolfgang Kochanek titulierten Gruppe: Maximal 1.500 DemonstrantInnen durften zum Schloss hochziehen.

2024 wurde nun zwar kein Verbot ausgesprochen, aber die Stadt Neustadt erließ gegen die Gruppe Freieinig eine Auflage: Nur maximal 15 TrommlerInnen seien zugelassen. Dagegen hat Freieinig geklagt: Bisher erfolglos.

Man mag sich über Einschränkungen des Versammlungsrechts freuen, die dem politischen Gegner treffen. Aber Vorsicht, die Freude sollte nicht zu groß werden, denn solch „Auflagen“, wenn sie einmal „etabliert“ wurden, können sich auch gegen Versammlungen der demokratischen Zivilgesellschaft richten. Der Einsatz von Trommelgruppen ist in den demokratischen und gewerkschaftlichen Bewegungen durchaus üblich.

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Staatlich verordnete Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind mehr oder weniger problematisch. Berechtigt sind Auflagen oder ein Versammlungsverbot, wenn Gewaltakte oder andere Straftatbestände zu erwarten sind. Trommler mögen nerven und eine Belästigung darstellen. Aber deswegen mit Auflagen das Grundrecht auf Versammlung einzuschränken, ist nur schwer nachvollziehbar. Demokraten sollten es nicht hinnehmen, wenn dem politischen Gegner demokratische Rechte entzogen werden.

Politisch klare Kante gegen die in Neustadt auftretenden „Wir-leben-in-einer-Diktatur“-Gruppen zu zeigen, ist dagegen immer sinnvoll, um nicht zu sagen bitter nötig. Da kann die Stadtspitze von Neustadt ruhig noch eine Schippe drauflegen.

Dass dies auch für Amtsträger möglich ist, hat jüngst das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gezeigt. Die AfD hatte gegen Malu Dreyer geklagt. Die AfD sah das „Neutralitätsgebot“ durch AfD-kritische Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin verletzt. Das Gericht sah in Dreyers Kritik keine diffamierende oder gezielt diskriminierende Wertung. Dreyer habe vielmehr die AfD als verfassungsfeindlich charakterisiert und damit die Verfassung verteidigt.

Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest 1832. Danke für konstruktiv-kritische Hinweise zu ersten Entwürfen für diesen Blogbeitrag an MH und GR.

Was sonst noch so los ist in den nächsten Tagen und Wochen …

… findet ihr auf dem Veranstaltungskalender des Hambach-Blogs

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Demnächst mehr zum Solidarischen Frühling – Neustadt ’25

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