Digitaler Wochenrückblick 22. März 2026 – Der Rest…?

Die Debatte um die Altersverifikation hat sicherlich einige Wellen geschlagen. Jetzt hat Meta eine Möglichkeit bei den begabten, aber digital völlig unterbelichteten Eltern gefunden, den Rest an Menschenwürde schon vor dem Eintritt ins Erwachsenenalter einzuebnen, denn WhatsApp bietet jetzt ein Kinderkonto.

Ab einem Alter von 10 bis 12 Jahren nehmen Sie das Smartphone von ihrem Zögling, legen es neben das eigene Gerät und schon werden die Dinger verknüpft, muss alles einfach sein. Sofort wandern Adressbuch, Kalender und Geburtsdatum und, damit der kleine Racker besser erkannt wird, mit einem geeigneten Profilfoto zu WhatsApp – damit hat Meta ein verifiziertes Konto, ebenso die Kontakte darin, die im Adressbuch lagern, nebst Kalender. Mehr will Meta gar nicht haben.

Praktisch für Meta: sie müssen gar nichts machen, bekommen den Stoff, aus dem sich ihre Träume monetarisieren von den sorglosen Erziehungsberechtigten umsonst geliefert. Vor allem die kleine Wurst wird auch älter, die Restriktionen des Kinderkontos entfallen und das Opfer ist vorbereitet auf die nächste Stufe: Nackt im Haifischbecken! Was die Eltern nicht alles für ihre Kinder tun, lobenswert!

Aber was machen denn die armen Kinder, die in der Grundschule WhatsApp brauchen? Die richten sich einfach so ein Konto ein, fragt doch kein Mensch. Höchstens die Eltern, die, schlicht, wie sie sind, auf die Frage „Mama, darf ich WhatsApp?“ antworten, weil sie es irgendwo gehört haben: „Aber nur ein Kinderkonto.“ und schon richtet die kleine Göre ein ganz normales Konto ein.

Medienkompetenz kann auch Spaß machen, wenn ich  betrachte, was da rauskommen kann. Und ja, es sind nicht alle Eltern, aber erdrückend viele – zu viele. Gemeinsam mit dem Schulungsapparat, bei dem Lehrerinnen und Lehrer von der Hochschule kommen und als wertvollste digitale Kompetenz den sicheren Umgang mit dem Kopierer vorweisen können.

Was hilft das Gejammer? Nichts – außer wir packen es selbst an und sehen, wie einfach es sein kann, sobald die eigenen Daten gerettet sind. In der letzten Wochenrückblicken ging es darum eine neue Mailadresse einzurichten und die Nachrichten rüberzuholen.

Genauso wichtig wie die Mails sind natürlich Adressbuch und Kalender. Das sollte ausschließlich im persönlichen Verfügungsbereich bleiben und der Zugriff darauf im besten Fall nur einem selbst gestattet sein. Das allerdings ein solch wertvolles Schlachtfeld, welches nicht nur Google und Microsoft beansprucht. Das will auch Meta haben und die geschmeidige Medienkompetenz der Nutzerinnen und Nutzer steht dem nicht im Wege, leider.

Abgesehen von dieser Falle, muss das Adressbuch und der Kalender dorthin, wo bereits die Mails sind, also weg von Google und Microsoft.

Für all dies gibt es Standards, außer bei Microsoft. Adressbücher können bei Google in einem Rutsch exportiert werden, einfach bei https://contacts.google.com mit dem eigenen Account anmelden, auf das Kästchen neben einem Kontakt klicken, nach Auswahl suchen und „Alle“ wählen – auf die Formatfrage (die erscheint beim Klick auf die drei Pünktchen oben rechts) wählen wir das Format vCard und bevor wir mutig auf „exportieren“ klicken, überlegen wir uns sehr genau, wo wir die neue Datei ablegen wollen – die wird gleich gebraucht und sie ist auch deshalb wichtig, weil wir unsere Kontakte bei Google sofort löschen, darum ging es ja.

An der Stelle wären wir fertig, aber Halt! Nein, wartet, der Kalender muss noch rüber. Im Google-Kalender (also wieder bei Google – https://calender.google.com – im Browser einloggen), Kalender aufrufen und dort ermöglicht ein Klick auf das Zahnrad Einstellungen“ aufzurufen, links gibt es eine Liste, dort ganz unten zügig „Importieren & Exportieren“ wählen. Etwa in der Mitte unten ist die Schaltfläche „Exportieren“ zu sehen, das ist das Ziel.

Diesmal bekommen wir es mit eine Archivdatei mit der Endung .ZIP zutun, die mit einem Klick entpackt wird – vorher bitte überlegen, wo sie liegt, zur Not im Ordner „Downloads“ suchen. Sobald dieses Archiv mit der Endung .ZIP entpackt wurde, sind verschiedene Dateien zu sehen, das Format nennt sich iCal und die Endung der Datei lautet .ICS

Dieser sichere Weg eröffnet die sinnvolle Möglichkeit die Daten von Adressbuch und Kalender bei Google zu löschen. Bei mail.de ist das Ziel verdammt schnell erreicht, einloggen und das auf der Icon für „Kontakte“ klicken, dort das Zahnradsymbol für „Aktionen“ auswählen, bei dem was herunterklappt wählen wir vergnüglich „Importieren“, erledigt. Als Anleitung hier zu finden.

Der Kalender wird ebenso über das Icon „Kalender“ erreicht, der ebenfalls das Zahnradsymbol für „Aktionen“ enthält und dort „Kalender Importieren“ anbietet.

Durch Export von Kalender und Adressbuch sind diese beiden Datenschätze sicher und können, nein, müssen bei Google gelöscht werden. Es liegt alles bei mail.de und wird nicht dazu genutzt, meine privaten Daten dauerhaft zu durchleuchten und die Ergebnisse weiterzuverkaufen.

Was machen jetzt die armen Schweine, die alles bei Microsoft lagern? Ganz einfach: bis nächste Woche warten, sonst ist das zu viel für einen Wahlsonntag.

Und wie das alles den Standard-Apps für Adressbücher und Kalender schmackhaft gemacht wird, kommt auch noch. Vorweg dazu soviel: mit Apple-Geräten und ebenso Linux ist es ganz einfach, Google will mit Android trotzdem wieder an alles dran. Ich sach doch, das ist die Pest.

Unterm Strich ist alles einfach, die Fallstricke, die ausgelegt sind, dienen nur dazu, das zu behalten, was wir dauerhaft hergeben sollen. Ein Benefit springt nicht raus. Transparent wird hoffentlich, wie unsere Bequemlichkeit die Giganten immerfort nährt.

Ist alles so schön bunt hier und einfach, fällt gar nicht auf, was wir letztlich dafür bezahlen – die neuen Spritpreise sind dagegen lächerlich.

Micron steigert den Umsatz um 196 Prozent, der Nettogewinn steigt von 1,6 Milliarden US$ auf 13,8 Milliarden, die fette Gewinnmarge von 45 auf 68 Prozent, davon lässt sich leben.

Und Broadcom, die mit VM-Ware die großen Rechenzentren softwaremäßig orchestrieren, haben für europäische Rechenzentren eine besondere Lizenzpolitik, die Kosten stiegen zwischen 1000 und 1500 Prozent, Heise schreibt denn auch „Broadcom setzt zum Todesstoß an“ Konkurrenz ist nur was für Looser…

Nvidia hat im vierten Quartal 2025 im KI-Netzwerksegment einen Zuwachs von 263 Prozent ausgewiesen.

Was glaubt ihr, wer den ganzen Keks am Schluss bezahlt? Das kommt auf den Trumpschen Kriegszoll oben auf.

Aber: Wie sind nicht wehrlos! Mecker nicht, fang Du wenigstens an.

Digitaler Wochenrückblick 22. März 2026 – Der Rest…? – Beueler-Extradienst

The React Foundation: A New Home for React Hosted by the Linux Foundation, by @mattcarrollcode.com (@react.dev):

https://react.dev/blog/2026/02/24/the-react-foundation

#react #facebookmeta

The React Foundation: A New Home for React Hosted by the Linux Foundation – React

The library for web and native user interfaces

Sex, Banking, Toilette

Intime Aufnahmen aus Metas Kamera-Brille landen in Nairobi

Manche Nutzer:innen der Überwachungsbrille filmen sich beim Sex. Das und vieles mehr landet wohl auf den Bildschirmen von Arbeiter:innen in Kenia, die im Auftrag von Meta die „KI“ trainieren. Mehr als 30 von ihnen haben schwedischen Journalist:innen ihre Erfahrungen geschildert.

Auf den ersten Blick sind die „Smart Glasses“ von Meta nur markante Brillen mit breitem Rand; auf den zweiten Blick wird eine Kamera-Linse sichtbar. Recherchen schwedischer Zeitungen zeigen nun, wie tief die neue Überwachungsbrille von Meta in Privatsphäre und Datenschutz eingreift. Wenn viele Menschen solche Brillen tragen, droht die kommerzielle Totalerfassung von privaten und öffentlichen Räumen; bald könnte Meta die Brille zusätzlich mit Gesichtserkennung aufrüsten.

Vermarktet wird die im September 2025 von Meta-Chef Mark Zuckerberg wie eine Sensation vorgestellte Überwachungsbrille als stylischer Allround-Assistent, der den Alltag erleichtern soll. Dabei greift das Gerät massiv in die Privatsphäre der Nutzenden ein, wie Recherchen der schwedischen Zeitungen Svenska Dagbladet und Göteborgs-Posten zeigen. Sie haben hinter die Kulissen des Gadgets geschaut und dabei Erstaunliches herausgefunden. Demnach fließt ein „versteckter Strom privatsphärenrelevanter Daten“ direkt in die Systeme des Tech-Konzerns und von dort auf Bildschirme von Datenarbeiter:innen.

Menschen in Nairobi berichten von gefilmten Toilettengängen

Über Meta gelangen die Daten demnach zum Dienstleister Sama, der für den US-Konzern arbeitet. Dort schulen Menschen „Künstliche Intelligenz“. Das heißt, sie benennen in mitunter 10-Stunden-Schichten gefilmte Gegenstände, damit die Software besser Objekte erkennen kann, etwa Blumen, Straßenschilder, Laternen, Autos und so weiter. Was Tech-Konzerne oftmals als technische und digitale Revolution verkaufen, basiert also auf der mühevollen Arbeit von Menschen in Niedriglohnländern. Der Clou: Auch Aufnahmen der „Smart Glasses“ landen offenbar bei Sama, wie die schwedischen Zeitungen berichten.

Die Journalist:innen haben mit mehr als 30 solcher Datenarbeiter:innen in Nairobi, Kenia, gesprochen. Einige von ihnen sind mit Echtzeit-Daten beschäftigt, die offenbar auch durch die Überwachungsbrillen zu ihnen gelangen. Im Artikel des Svenska Dagbladet heißt es über die Mitarbeitenden von Sama:

Sie erzählen uns von sehr privaten Videoclips, die offenbar direkt aus westlichen Haushalten stammen und Menschen zeigen, die die Brille in ihrem Alltag nutzen. Mehrere beschreiben Videomaterial, das Toilettengänge, Sex und andere intime Momente zeigt.

Zum Beispiel hätten Brillen auf dem Nachtisch gelegen, während sich jemand umzieht. In einem anderen Fall habe jemand die Brille getragen, als eine Person nackt aus dem Badezimmer kam. Wohnzimmer seien ebenso zu sehen gewesen wie Bankkarten – oder Nutzer:innen, die gerade einen Porno schauen. Die Datenarbeiter:innen sollen auch private Chats gesehen haben, berichtet das Svenska Dagbladet.

Im Artikel kommt ein anonymer Mitarbeiter von Sama zu Wort. Auf die Frage, ob es sich anfühle, als würde man direkt in das Leben der Menschen schauen, sagt er:

Wenn man diese Videos sieht, fühlt es sich so an. Aber da es ein Job ist, muss man es tun. Man versteht, dass man das Privatleben von jemandem betrachtet, aber gleichzeitig wird von einem erwartet, dass man einfach seine Arbeit macht. Man soll keine Fragen stellen. Wenn man anfängt, Fragen zu stellen, ist man weg.

Volle Funktionen nur mit Datenweitergabe

Die Journalist:innen haben die Brillen auch technisch getestet. Beim Kauf hätten sie erfahren, dass sich die Brillen auch lokal per App nutzen ließen. Doch ohne Internetverbindung habe die KI-Funktion der Brille nicht funktioniert. Bei der Analyse des Netzwerkverkehrs stellten die Recherchierenden fest: Das mit der Brille verbundene Telefon habe häufig Kontakt zu Meta-Servern in Schweden und Dänemark.

Dem Artikel zufolge spiegele sich das auch in den Datenschutzbestimmungen wider, die Nutzer:innen der Brille bestätigen müssen. Damit der KI-Assistent funktioniert, müssten Sprache, Text, Bilder und manchmal auch Videos verarbeitet und möglicherweise weitergegeben werden. „Diese Datenverarbeitung erfolgt automatisch und kann nicht deaktiviert werden“, heißt es in dem Bericht weiter. Auch in die Überprüfung aufgezeichneter Inhalte durch Menschen müssten Nutzer:innen einwilligen, um die Brille verwenden zu können.

„Transparenz und Rechtsgrundlage fehlen“

Kleanthi Sardeli ist Juristin bei der Wiener Datenschutz-Organisation None Of Your Business (NOYB). Sie kommentiert die Datenverarbeitung gegenüber dem Svenska Dagbladet: „Wenn dies in Europa geschieht, fehlen sowohl die Transparenz als auch die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.“ NOYB zufolge ist eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich, wenn Daten zum Trainieren Künstlicher Intelligenz verwendet werden.

Auch die schwedische Datenschutzbehörde IMY kritisiert gegenüber der Zeitung die Datenverarbeitung. „Der Nutzer hat wirklich keine Ahnung, was hinter den Kulissen vor sich geht“, sagt Petter Flink, ein IT-Spezialist der IMY.

Meta habe auf viele konkrete Fragen des Svenska Dagbladet zur Datenverarbeitung nicht konkret geantwortet, sondern auf die KI- und Datenschutzrichtlinien verwiesen: „Wenn Live-KI verwendet wird, verarbeiten wir diese Medien gemäß den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Meta AI.“ Das Subunternehmen Sama hat auf die Fragen der Journalist:innen nicht geantwortet.

Markus Reuter recherchiert und schreibt zu Digitalpolitik, Desinformation, Zensur und Moderation sowie Überwachungstechnologien. Darüber hinaus beschäftigt er sich mit der Polizei, Grund- und Bürgerrechten sowie Protesten und sozialen Bewegungen. Für eine Recherchereihe zur Polizei auf Twitter erhielt er 2018 den Preis des Bayerischen Journalistenverbandes, für eine TikTok-Recherche 2020 den Journalismuspreis Informatik. Bei netzpolitik.org seit März 2016 als Redakteur dabei. Er ist erreichbar unter markus.reuter | ett | netzpolitik.org, sowie auf Mastodon und Bluesky. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Sex, Banking, Toilette – Beueler-Extradienst

Yet Another One Bites the Dust: Meta’s Shutdown of Horizon Workrooms

https://ryanschultz.com/2026/02/19/yet-another-one-bites-the-dust-metas-shutdown-of-horizon-workrooms/

Ursachenbekämpfung statt Verbote

Social-Media-Debatte

In Los Angeles stehen Meta und Google vor Gericht, in der EU muss TikTok nachschärfen. In beiden Fällen geht es um ihr süchtig machendes Design. Das verweist auf einen besseren Weg im Kinder- und Jugendschutz: Ursachenbekämpfung statt Verbote. Ein Kommentar.

„Ich male mir die Welt, so wie sie mir gefällt.“ – Das gelingt den Plattformbetreibern hinter Instagram, Youtube, Snapchat oder TikTok bisher ganz gut. Das in Los Angeles eröffnete Verfahren könnte an diesem Prinzip jedoch rütteln und zeigen, dass es etwas anderes als ein Verbot für Jugendliche braucht, um die negativen Effekte sozialer Medien zu reduzieren.

Die 20-jährige Hauptklägerin will Meta und Google für ihr süchtig machendes Design zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht gibt sie an, seit über zehn Jahren von sozialen Medien abhängig zu sein – einem Effekt, dem sich die Unternehmen laut interner Dokumente bewusst waren. Und wenn man ehrlich ist: Es ist ein Effekt, den die kommerziellen Plattformen wollen, damit sich die Aufenthaltszeit auf Plattformen verlängert, sie mehr Werbung an die Nutzer*innen abspielen und so mehr Gewinne einfahren können.

Wenn in den USA eine Person vor Gericht geht, deren Generation bisher am frühesten in der digitalen Welt aufgewachsen ist, führt das unweigerlich zu der Frage, wie für diese und nachfolgende Generationen eine bessere und andere Version von sozialen Medien aussehen könnte. Denn ob mit dem Verfahren letztlich ein Präzedenzfall geschaffen werden kann oder nicht – der Prozess stärkt eine andere Stoßrichtung als das derzeit heiß diskutierte Social-Media-Verbot.

Ein Verbot ist die falsche Antwort

Von einem Verbot sozialer Medien für junge Menschen werden viele negative Effekte erwartet: Für Minderheiten oder vulnerable Gruppen fällt ein Kanal zur Vernetzung und Gemeinschaftsbildung weg, ebenso ein Kanal zur Information, Menschen ohne Papiere könnten ganz ausgeschlossen sein und auf Kinder und Jugendliche entfallen die Folgen je nach Familiensituation und Wohnort ungleich.

Diese Nebeneffekte müssten weniger ins Gewicht fallen, wenn unterm Strich auf den Plattformen und ohne Verbot das ursprüngliche Ziel erreicht werden würde: Schutz von Kindern und Jugendlichen vor digitalem Missbrauch, vor Mobbing sowie übermäßigem Konsum und Sucht.

Ein Blick nach Australien zeigt, dass Verbote einerseits löchrig bleiben und andererseits große Risiken für Privatsphäre und Datenschutz bergen. Wie die australische Regierung erwartet hatte, finden Jugendliche einfach Schlupflöcher, das Verbot zu umgehen. Sie ändern ihren Standort über VPN-Verbindungen, legen sich neue Accounts an, wechseln auf nicht betroffene Apps oder nutzen Accounts von älteren Personen. Mit KI-generierten Bildern, Ausweisen von Älteren oder oder durch einfaches Stirnrunzeln bestehen sie Altersabfragen, die jetzt zur Architektur von Plattformen dazugehören.

Sollte die australische Regierung an diesen Stellen nachschärfen, bleiben Alterskontrollen aus datenschutzrechtlicher Perspektive trotzdem bedenklich. Ein vorab durchgeführtes Gutachten verzeichnet massive Bedenken, wie erhobene Daten gesammelt und an Behörden weitergegeben werden könnten. Das ist der eine Fall. Der andere Fall ist auch datenschutzrechtlich problematisch, wenn personenbezogene Daten aus Alterskontrollen an Drittanbieter weitergegeben werden, wie der Fall von Discord verdeutlicht.

Plattformen in die Pflicht nehmen statt Probleme in die Zukunft verlagern

Der Medienrechtler Stephan Dreyer erwartet, dass ein EU-Verbot den Jugendschutz auf sozialen Plattformen verschlechtern würde, wie er gegenüber netzpolitik.org darlegte.

Dazu kommt: Soziale Medien sind allgegenwärtiger Teil des Lebens auf der ganzen Welt. Haben Jugendliche die magische Grenze von 16 Jahren überschritten, sind sie zusammen mit den Älteren weiterhin endlosen Feeds, manipulativem Design, personalisierten Empfehlungssystemen und Dopamin-Kicks ausgesetzt. Statt „Cybergrooming“ heißt die Gefahr dann „digitale Gewalt“, wie der Grok-Skandal gerade deutlich vor Augen geführt hat.

Und warum eigentlich nur Jugendliche? Sind nicht auch gestandene Mittvierziger dem suchtmachenden Design der Plattformen verfallen und geraten nicht auch Boomerinnen in den Strudel, der sie in den verschwörungsideologischen Kaninchenbau zieht? Werden nicht uns allen polarisierende Inhalte von intransparenten Algorithmen gezeigt, damit wir möglichst lange mit den Plattformen interagieren und sie uns mit personalisierter Werbung zuballern können.

Bessere Plattformen für alle

Ein Verbot für Jugendliche macht die Plattformen nicht besser. Anstatt Plattformen zur Umsetzung von Alterskontrollen zu zwingen und junge Menschen auszuschließen, müssen die Plattformen zu einer anderen Architektur verpflichtet werden. Fairness by Design und by Default nennt sich der Ansatz, der digitale Plattformen dazu verpflichtet, ihre Webseiten und Apps nutzerfreundlich und manipulationsfrei zu gestalten. Die EU ist gegenüber TikTok einen Schritt gegangen, aber die Liste an manipulativen Techniken ist lang.

Ein Verbot ist letztlich eine platte und hilflose Maßnahme. Es erinnert an überforderte Eltern, die den Kindern das Handy wegnehmen, weil sie nicht weiterwissen. Dabei könnten auch die Verbotsbefürworter*innen beim Ansatz Fairness by Design auf ihre Kosten kommen. Er wäre einer von mehreren Ansätzen, die Plattformen nachhaltig zu verändern. Und es gibt Gesetzgebungen wie das Digitale-Dienste-Gesetz oder wie das geplante Gesetz für digitale Fairness, mit denen man Plattformen verändern kann.

Die Politik muss sich nur trauen – und nicht weiter vor der Lobby der Tech-Riesen einknicken.

Laura Jaruszewski ist von Januar bis März 2026 Praktikantin bei Netzpolitik. Ansonsten studiert sie in Göttingen Sozialwissenschaften und interessiert sich für Überwachungstechnologien und antifeministische Bewegungen im Netz. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Ursachenbekämpfung statt Verbote – Beueler-Extradienst

1500 Euro wegen illegaler Überwachung

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account hat, kann Schadenersatz kassieren

Meta, der Anbieter von Instagram und Facebook, schneidet über „Business Tools“ mit, was Nutzer*innen auf Drittwebsites treiben. Jetzt hat ein Dresdener Gericht vier Betroffenen je 1.500 Euro Schadenersatz zugesprochen. Einer entsprechenden Sammelklage kann man sich weiterhin anschließen.

Wer einen Instagram- oder Facebook-Account besitzt und Nachrichten auf tagesschau.de liest, Unterkünfte über AirBnB bucht, Medikamente bei DocMorris.de bestellt, Partner über parship.de sucht oder Unterstützung auf krebshilfe.de oder nie-wieder-alkohol.de, der wird vermutlich von Meta dabei ausspioniert, sagt eine Liste des Mainzer Landgerichts. Der Konzern trackt nämlich das Verhalten seiner Nutzer*innen auch auf diesen und vielen weiteren Seiten. Wenn Websites „Business Tools“ von Meta einsetzen, fließen Daten an den Konzern ab – ohne Zustimmung der Website-Besucher*innen.

Das ist illegal. Vier Betroffene haben deswegen gerade je 1.500 Euro Entschädigung vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zugesprochen bekommen. Interessant an dem Urteil: Die Betroffenen müssen nicht nachweisen, dass sie auf bestimmten Seiten ausspioniert wurden. Es reicht, dass sie einen Facebook- oder Instagram-Account haben und dass Meta diese extreme Form der Datensammlung tatsächlich praktiziert.

Tausende solcher Klagen gegen Meta sind aktuell anhängig. Menschen, die keine Rechtsschutzversicherung besitzen und trotzdem kostenfrei an eine Entschädigung von Meta kommen wollen, können sich einer Sammelklage anschließen.

Ein Urteil mit Strahlkraft

Das OLG Dresden hat keine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Es ist allerdings möglich, dass Meta eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einreicht. Wegen des geringen Streitwerts der vier Fälle wäre eine solche allerdings wohl relativ aussichtslos.

Das Urteil ist ein Leuchtturm, den andere Gerichte auf dem Schirm haben werden, wenn sie Entscheidungen zur Meta-Überwachung zu fällen haben. Demnächst werden zum Beispiel Urteile vom OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt und einem Münchner OLG-Senat erwartet.

Das Landgericht Leipzig hatte Meta-Nutzer*innen zuvor sogar 5.000 Euro zugesprochen. Hingegen sah der 14. Senat des OLG München nur 750 Euro Entschädigung als angebracht.

Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Netzpolitik ist Machtpolitik

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht.

Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen.

Netzpolitik ist längst keine Nischendisziplin mehr. Sie ist zu einem Feld geworden, in dem Macht ausgeübt, verschoben und abgesichert wird. Wer reguliert, überwacht oder moderiert, entscheidet nicht nur über technische Abläufe, sondern über die Bedingungen öffentlicher Kommunikation und die Hoheit über Technologien. Netzpolitik ist Machtpolitik: Das wurde im vergangenen Jahr besonders deutlich.

Ein Blick auf die großen netzpolitischen Debatten des Jahres zeigt, wie wenig es dabei um technische Fragen im engeren Sinne geht. Abgesehen von Spartenmedien, spezialisierten Interessenvertretungen und Thinktanks spricht öffentlich kaum jemand darüber, mit welchem Werkzeug was wie umgesetzt werden kann. Stattdessen wird darüber diskutiert, wer wessen Verhalten beeinflussen, Daten nutzen und Aktivitäten beobachten darf.

Bipolare digitale Welt

2025 haben Tech-Konzerne ihre faktische Rolle als Regulierungsakteure weiter ausgebaut. Plattformen wie Meta, Google oder ByteDance entscheiden täglich über Sichtbarkeit, Reichweite und Sanktionen. Und sie haben gezeigt, wie opportunistisch die Plattformbetreiber sind, wenn es darum geht, diese Gatekeeper-Stellung und die mit ihr verbundene Macht zu erhalten. Quasi im Gleichschritt gehen sie den von Trumps neofaschistischer Administration eingeschlagenen Weg mit. Stiefel schmecken im Silicon Valley anscheinend besonders gut.

Änderungen an Empfehlungsalgorithmen, der gezielte Einsatz politischer Werbung oder die Verwendung sowie der Umgang mit generativer KI können Auswirkungen auf Wahlkämpfe und mediale Öffentlichkeit haben. Diese höchst relevanten Eingriffe in die politische Öffentlichkeit erfolgen ohne demokratische Legitimation, geleitet von den Interessen der Tech-Giganten. Staatliche Regulierung könnte dieses Problem mildern, birgt damit aber auch die Gefahr, selbst Einfluss zu nehmen, der sich von den Interessen der Bevölkerung unterscheidet oder gar zulasten der Grundrechte der Nutzer:innen geht.

Der Konflikt verläuft dabei regelmäßig nicht zwischen Freiheit und Regulierung, sondern zwischen unterschiedlichen Machtzentren. Der Kampf um die Hoheit über das Netz ist überwiegend bipolar. Staatliche Stellen versuchen, Kontrolle zurückzugewinnen, die sie im digitalen Raum verloren haben, und damit staatliche Interessen zu sichern. Das können Schutz der Nutzer:innen vor der Willkür der Plattformbetreiber auf der einen Seite, aber auch etwa die angebliche Sicherstellung der öffentlichen Ordnung durch die massenhafte Überwachung der Nutzerverhalten sein. Tech-Konzerne verteidigen ihre Deutungshoheit über Plattformregeln, Datenflüsse und Aufmerksamkeit. Primär motiviert durch ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen und die Maximierung ihrer Profitaussichten. Dazwischen stehen die Nutzenden, deren Rechte zwar nahezu gebetsmühlenartig beschworen, aber strukturell selten abgesichert werden.

Kein Raum für Freiheitsrechte?

Wer digitale Freiheitsrechte verteidigt, gerät damit in eine doppelte Abwehrhaltung. Auf der einen Seite steht der Staat, der im Namen von Sicherheit, Ordnung, Jugendschutz oder der Bekämpfung von politischer Einflussnahme immer weitergehende Eingriffsbefugnisse fordert. In diesem Jahr wurde erneut über EU-weite Chatkontrolle, biometrische Überwachung im öffentlichen Raum und den Zugriff auf Kommunikationsmetadaten diskutiert.

Auf der anderen Seite stehen Konzerne, die sich als neutrale Infrastrukturbetreiber inszenieren, tatsächlich aber eigene Interessen verfolgen. Ihre Moderationsentscheidungen sind allzu oft intransparent, ihre Beschwerdewege ineffektiv und ihre Prioritäten wirtschaftlich motiviert. Wenn Plattformbetreiber Konten sperren, Inhalte herauf- oder herabstufen oder Nutzerdaten automatisiert entwerten, fehlt es in der Praxis an rechtsstaatlichen Garantien. Nutzer:innen sind Adressaten von Regeln, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren.

Wer bestimmt die Regeln?

2025 hat auch gezeigt, wie eng diese Machtfragen mit geopolitischen und wirtschaftlichen Interessen verknüpft sind. Debatten über chinesische Plattformen, europäische Souveränität oder US-amerikanische KI-Modelle sind Fragen der nationalen und globalen Sicherheit. Es geht um Kontrolle über Infrastrukturen und Technologien. Wer die Plattform betreibt, bestimmt die Regeln. Wer die Daten besitzt, kontrolliert die Auswertung. Und derjenige, in dessen Land sich die Infrastrukturen befinden, hat die Souveränität, sie zu regulieren – oder nicht.

Eine um den Erhalt von Freiheitsrechten bemühte Netzpolitik kann sich deshalb nicht mit abstrakten Bekenntnissen begnügen. Sie muss konkrete Anforderungen stellen: rechtsstaatliche Verfahren auch auf Plattformen, effektive Transparenz über algorithmische Entscheidungen, einklagbare Nutzerrechte und klare Grenzen für staatliche Überwachung. Regulierung ist notwendig, aber sie muss sich stets im rechtsstaatlichen Rahmen bewegen. Das heißt, sie muss in ständiger Abwägung der verschiedenen betroffenen Grundrechte geschehen und immer wieder neu vor den Nutzenden erklärt und gerechtfertigt werden. Und sie darf nicht an private Akteure delegiert werden, ohne demokratische Kontrolle sicherzustellen.

Das Netz ist politisch und bleibt es auch

Der Rückblick auf das Jahr 2025 zeigt vor allem eines: Die Illusion eines unpolitischen Netzes ist endgültig vorbei. Wer TikTok, Instagram, WhatsApp und Co. heute immer noch primär als Unterhaltungsprogramme für Teenager sieht, hat in den letzten zwölf Monaten nicht aufgepasst. Entscheidungen über Moderation, Sichtbarkeit und Zugriff sind politische Entscheidungen. Sie verteilen Macht zwischen Staat, Konzernen und Nutzer:innen. Wer Netzpolitik weiterhin als technische Detailfrage behandelt, überlässt diese Macht anderen.

Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, digitale Räume so zu gestalten, dass sie demokratischer Kontrolle unterliegen, ohne staatlicher Totalaufsicht zu verfallen. Das ist kein einfacher Ausgleich, aber ein notwendiger. Denn wenn Netzpolitik Machtpolitik ist, dann ist die Frage nicht, ob Plattformen reguliert werden, sondern in wessen Interesse – und auf wessen Kosten.

Carla Siepmann schreibt seit 2022 frei für netzpolitik.org. Sie interessiert sich für Gewalt im Netz, Soziale Medien und digitalen Jugendschutz. Seit 2023 erscheint ihre monatliche Kolumne auf netzpolitik.org. Kontakt: [email protected], @CarlaSiepmann. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Netzpolitik ist Machtpolitik – Beueler-Extradienst

How and why to turn off Meta's personalized ads | Proton

Meta was found to knowingly show billions of scam ads. You can limit your exposure and its profitability by turning off targeted ads.

Proton
Yes
42.9%
No
23.8%
Never used one in my entire life
4.8%
Never used one for years
28.6%
Poll ended at .