10. Rechtsgutachten zum BVWP (2)
Ergebnis des Gutachtens von Baumann Rechtsanwälte im Auftrag des #BUND von 2021:
"Der gesetzliche #Bedarfsplan für die #Bundesfernstraßen 2030 vom 23.12.2016 (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Fernstraßenausbaugesetzes, #FStrAbG), ist wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme der #EU (#SUP-Richtlinie) formell unionsrechtswidrig. […]
Außerdem ist dieser Bedarfsplan und der ihm zugrundeliegende Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 auch materiell verfassungswidrig. Denn er ist mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Klimaschutz, die gemäß § 13 Abs. 1 #Klimaschutzgesetz (#KSG) bei allen staatlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind, unvereinbar. In der Folge ist fraglich, ob der Bedarfsplan für einzelne #Fernstraßenprojekte noch eine Bindungswirkung entfalten kann."
BUND für Naturschutz und Umwelt in Deutschland (2021), Bundesverkehrswegeplan ist verfassungswidrig – neue Bundesregierung muss Fernstraßenbau sofort stoppen
https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-rechtsgutachten-bundesverkehrswegeplan-ist-verfassungswidrig-neue-bundesregierung-muss-fernstrassenbau-sofort-stoppen/