Gerade bei technischen #Beweisfragen bleibt aber immer ein gewisses #Beweisrisiko: ob z.B. #Schimmel in der #Wohnung von #Baumängeln oder #Lüftungsverhalten kommt, ist für #Laien schwer zu sagen. Und #Sachverständige kosten u.U. viel Geld. Deshalb scheuen manche Menschen die #Klage bei #Gericht, wenn sie keine #Rechtsschutzversicherung haben, die auch diese #Kosten übernimmt. Und bei #Kleinbeträgen schrecken sicher auch oft der #Aufwand und #Arger ab. Ein #Prozess ist immer auch #Stress.
Dank #EU-Recht müssen #Händler #Verbrauchern heute 2 Jahre #Gewährleistung auf #Neuware geben (§ 476 Abs. 2 BGB). Und im ersten Jahr wird vom #Gesetz vermutet, dass der #Mangel von Anfang an bestand (§ 477 BGB). Das macht den #Verbraucher echt stark. Die #EU reguliert also beileibe nicht nur die #Gurkenkrümmung. Starke #Verbraucherrechte machen #Händler und #Hersteller #kulant. Denn durch die #Beweislastumkehr im 1. Jahr, liegt das #Beweisrisiko erstmal beim #Verkäufer. Gut so!