📌 BESUCHSRECHT: GÄSTE ODER UNTERMIETER?
Gäste bleiben zulässig, solange ihr Aufenthalt ca. 6 Wochen nicht überschritten wird – darüber kann ein dauerhafter Einzug gelten. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine rechtliche Erstberatung. #Mietrecht #Besuchsrecht #Mieterinfo
https://www.mietrechtsiegen.de/besuchsrecht-mietwohnung-gaeste/
@Soweitsogut IMHO ist sowas nicht zulässig weil hier #Menschen de-facto #Verschwindenlassen werden indem diese ims Nicht-#EU - Aisland verschleppt werden.
#Rechtsstaatlich kann dies nur dazu dienen jene personen #rechtsstaatlich und in Sachen #Menschenrechte schlechter zu stellen, also #Diskriminierung!
📌 Ungültiges Hausverbot: Besuchsrecht geschützt
Das Gericht spricht das Hausverbot gegen den Besucher als unwirksam, da keine konkreten Störungen des Hausfriedens nachgewiesen wurden. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Vermieter präzise Beweise liefern müssen. #Mietrecht #Besuchsrecht #Hausrecht
https://www.meinmietrecht.de/artikel/hausverbot-des-vermieters-gegen-dritten-wirksamkeit/

Hausverbot des Vermieters gegen Dritten – Wirksamkeit
Hausverbot in der Mietwohnung? Eine Vermieterin in Gladbeck wollte bestimmen, wer ein und aus geht – und scheiterte vor Gericht. Denn Mieter haben Rechte, wenn es um Besuch geht. Das Urteil stärkt das Besuchsrecht und zeigt: Vermieter dürfen nicht einfach unerwünschte Personen aussperren.
Mietrecht Siegen