📌 BESUCHSRECHT: GÄSTE ODER UNTERMIETER?
Gäste bleiben zulässig, solange ihr Aufenthalt ca. 6 Wochen nicht überschritten wird – darüber kann ein dauerhafter Einzug gelten. Bei Zweifeln empfiehlt sich eine rechtliche Erstberatung. #Mietrecht #Besuchsrecht #Mieterinfo
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