Wolltet ihr schonmal schauen, ob es bereits ein Gerichtsurteil zu einem bestimmten Thema bei eurem lokal zuständigen Gericht gibt? Seid ihr dann auch enttäuscht gewesen, dass das Gericht genau kein Urteil veröffentlicht hat?
Das ArbG Dresden ist so ein Dinosaurier. Keine digitalen Urteile, keine digitalen Terminkalender. Aber ein großzügiger Transparenzhinweis auf der Startseite, der sich auf § 8 SächsTranspG beruft – irgendwann in der Zukunft. Wobei bei genauerer Betrachtung: Gerichte sind explizit ausgenommen.
Das Gericht arbeitet so transparent wie die Steintafeln, in die sie ihre Urteilsbegründungen hämmern. Das zeigt sich auch auf der Seite "Aktuelle Meldungen". Da gibt es 1 (in Worten eins, in Zahlen auch), einzige Meldung aus dem Sommer 2023. 1/2
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