Ămit Eroglu
Eine 13-jĂ€hrige SchĂŒlerin erstellt ein Instagram-Profil.
Sie postet ĂŒber ihren ersten Schultag, die Schulkantine und dass sie ihren letzten Milchzahn verloren hat.
Ein paar Wochen spÀter:
5.000 Freundschaftsanfragen.
6.700 Follower.
Fast ausschlieĂlich erwachsene MĂ€nner.
Die gröĂten Gruppen: Nigeria, Ghana, Dominikanische Republik.
Die Reaktion von Meta?
Eine Einladung, den Account zu monetarisieren.
Der entscheidende Punkt:
Das MĂ€dchen existierte gar nicht.
Der Account wurde vom Attorney General des US-Bundesstaats New Mexico erstellt... als Undercover-Experiment.
Die Ermittler wollten wissen, was passiert, wenn sich ein angeblich minderjÀhriges MÀdchen auf Metas Plattform anmeldet.
Und sie dokumentierten systematisch, was der Algorithmus ausliefert.
Jetzt steht Meta deshalb vor Gericht.
Der Fall ist juristisch besonders interessant, weil er eine zentrale Schutzmauer der Tech-Plattformen angreift: Section 230.
Bisher konnten sich Plattformen darauf berufen, nur âHostâ fĂŒr Inhalte zu sein und nicht fĂŒr das Verhalten der Nutzer zu haften.
New Mexico argumentiert anders.
Nicht der Content sei das Problem.
Sondern das Produktdesign.
Der Staat wirft Meta vor:
â Algorithmen wĂŒrden systematisch Kontakte ermöglichen, die MinderjĂ€hrige gefĂ€hrden
â Sicherheitsversprechen wĂŒrden öffentlich kommuniziert, intern aber nicht eingehalten
â Plattformmechaniken wĂŒrden problematische Interaktionen sogar verstĂ€rken
Der Beweisansatz ist neu.
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