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„Fachlich fundiert und unabhängig“ – so beschreibt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz ihr eigenes Wirken.

Im Fall des Schwarzbuchbeitrags Münchsreuth wurden konkrete Nachfragen zur Tatsachengrundlage und zu Motivzuschreibungen gestellt.
Eine inhaltliche Offenlegung dieser Grundlagen erfolgte bislang nicht.

#Denkmalschutz

„Fachlich fundiert und unabhängig“ – so lautet der eigene Anspruch der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Im Fall Münchsreuth bleiben Fragen zur fachlichen Grundlage einzelner Aussagen bislang offen.

#Denkmalschutz

24.02.2026
Mitteilung der Stiftung: rechtliche Prüfung erfolgt; aus medienrechtlicher Sicht kein Anspruch auf Richtigstellung; weitere Kommunikation solle unterbleiben.

17.02.2026
Ablauf der Frist.

23.02.2026
Nachfristsetzung bis 02.03.2026.

03.02.2026
Formelles Richtigstellungsverlangen mit Frist bis 17.02.2026.

03.02.2026
Weitere Nachfrage zur Herkunft, zum Zeitpunkt und zum Kontext der verwendeten Fotos.

Antwort der Stiftung: Verweis auf Behörden; die Sachverhalte seien ausreichend beantwortet.

03.02.2026
Erinnerung und Fristsetzung zur Konkretisierung überprüfbarer Tatsachenbehauptungen.

Antwort der Stiftung: Verweis u. a. auf Panoramafreiheit und Fotografencredits.

12./14.12.2025
Schriftliche Anfragen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu einzelnen Aussagen im Schwarzbuch (Motivzuschreibung, „explizit untersagt“, historische Einordnung, Fotogrundlage).

Sachliche Kurzchronologie zum Schwarzbuchbeitrag „Bauernhaus in Münchsreuth“.
(rein dokumentarisch)

#Denkmalschutz

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