🎉 Großer Erfolg für den
CSD Dresden! Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat soeben beschlossen: Das CSD-Straßenfest kann auch in diesem Jahr als grundrechtlich besonders geschützte Versammlung stattfinden. Zuvor hatte die Landesdirektion Sachsen die Stadt Dresden angewiesen, das CSD-Straßenfest künftig nicht mehr als Versammlung, sondern als Veranstaltung einzustufen.
Mit dem Gegenrechtsschutz von FragDenStaat & @Freiheitsrechte haben wir den Fall unterstützt.



ernähren.
