Zzt. grassiert eine neue Abmahnwelle auf Internetseiten-Betreiber. Durch die Verwendung von Google Fonts käme es zu DSGVO-Verstößen. Es wird dazu geraten, die eigenen Internetseiten dahingehend zu überprüfen, was u.a. hier kostenlos und ohne Registrierung möglich ist:
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
Achtung Abmahnung: Prüfen Sie jetzt die Einbindung von Google Fonts
Das Landgericht München I hat am 20.01.2022 in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Infolgedessen haben die Abmahnungen seither deutlich zugenommen und immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen das Urteil, um Schadensersatz zu fordern. Dadurch wächst die Verunsicherung bei Website-Betreibern. Finden Sie heraus, ob es Anlass zur Sorge gibt und wie Sie am besten auf solche Abmahnungen reagieren.