In meinem neuen Beitrag für den EAID-Blog begründe ich, warum der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst mit seinem Vorschlag falsch liegt, die Landesdatenschutzbeauftragten abzuschaffen. Dies wäre weder mit dem Grundgesetz noch mit der NRW-Landesverfassung vereinbar, widerspräche dem EU-Recht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
https://www.eaid-berlin.de/laestige-datenschuetzer/





