#afdverbotsverfahren
Wäre es nicht stark, wenn bis zum 11. Mai jeden Tag Menschen dafür auf die Straße gingen?
#afdverbotjetzt #antifa #Demokratieverteidigen
gender | cis-male |
pronouns | he/er |
3. Fehlinterpretation rechtlicher Verpflichtungen
Gelegentlich wird argumentiert, öffentlich-rechtliche Sender seien verpflichtet, allen im Bundestag vertretenen Parteien gleichberechtigten Zugang zu ihren Formaten zu gewähren – auch in reichweitenstarken Live-Sendungen. Der Medienstaatsvertrag enthält jedoch keine solche Bestimmung.
§ 26 Abs. 2 MStV verpflichtet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vielmehr zur Achtung der verfassungsmäßigen Ordnung und zur Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur „unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung“ sowie zur Achtung der „Objektivität und Unparteilichkeit“ und zur „ausgewogenen Darstellung von Themen- und Meinungsvielfalt“.
Diese Pflichten verlangen sorgfältige redaktionelle Abwägung – nicht eine schematische Gleichbehandlung, die rechtsextremen und verfassungsfeindlichen Positionen & Lügen den Anschein gleichwertiger Legitimität verleiht. Eine Partei, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft ist, kann aus meiner Sicht nicht beanspruchen, in Live-Formaten ohne redaktionelle Kontrolle gleichberechtigt auf Sendung zu gehen. Dies wäre mit den genannten Standards nicht vereinbar, sondern würde sie unterlaufen.
4. Fragen an die Redaktion
Ich bitte um Auskunft zu folgenden Punkten:
• Wer hat die Entscheidung zur Einladung Chrupallas getroffen?
• Welche redaktionellen Abwägungen gingen dieser Entscheidung voraus?
• Warum wurde auf eine Vorproduktion oder kritische Einordnung verzichtet?
• Welche Konsequenzen zieht der rbb für zukünftige Sondersendungen mit Blick auf den Umgang mit rechtsextremen Akteuren?
5. Fazit und Forderung
Ich fordere die Gremien des rbb und der ARD auf:
• die Einladungspraxis bei Live-Formaten kritisch zu überprüfen,
• sicherzustellen, dass Vertreter rechtsextremer Organisationen künftig grundsätzlich keinen Zugang zu Live-Formaten erhalten,
• Formate zu entwickeln, die journalistisch kontrollierbare Berichterstattung ermöglichen, ohne rechtsextremen Akteuren eine Bühne zur Selbstinszenierung zu bieten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet – nicht ihrer Relativierung.
Mit freundlichen Grüßen
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Als weiteren Beispieltext hier die von mir geschriebene #Prgrammbeschwerde an den #rbb. Danke an @janw und @Radiojens für ihre jeweiligen Schreiben, an denen ich mich orientiert habe.
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Becker,
hiermit reiche ich formell Programmbeschwerde gegen die Ausstrahlung des ARD-Brennpunktes vom 2. Mai 2025 um 20:15 Uhr ein. In dieser Sondersendung war der AfD-Co-Vorsitzende Tino Chrupalla zu Gast, um Stellung zur Einstufung seiner Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz zu nehmen. Begründung:
1. Missachtung zentraler Programm- und Sorgfaltspflichten
Die Einladung eines führenden Vertreters einer offiziell als rechtsextremistisch eingestuften Partei in ein Live-Format zur besten Sendezeit, ohne ausreichende redaktionelle Kontrolle und kritische Einordnung, verstößt aus meiner Sicht gegen zentrale Grundsätze des Medienstaatsvertrags und der Programmrichtlinien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
§ 3 MStV verpflichtet zu Achtung der Menschenwürde und zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere "sollen die
Angebote dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer stärken". Die mit unzureichender kritischer Begleitung versehene Live-Präsenz eines Politikers, dessen Partei systematisch demokratische Institutionen angreift & Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit Anderer gerade nicht achtet, unterläuft diese Zielsetzungen und normalisiert rechtsextreme Positionen im öffentlichen Diskurs.
2. Fehlende kritische Einordnung und Moderation
Die Moderation durch Matthias Deiß ließ wesentliche Einordnungen vermissen. Chrupallas Äußerungen, die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem erfolge ohne Offenlegung der Beweise, blieb im Wesentlichen unwidersprochen – obwohl zahlreiche Belege für verfassungsfeindliche Äußerungen aus der AfD öffentlich zugänglich sind (vgl. afd-verbot.de/beweise). So konnte sich ein rechtsextremer Akteur zur besten Sendezeit ohne kritische Einordnung selbst inszenieren.
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"Der größte Schaden entsteht durch die schweigende Mehrheit die nur überleben will, sich fügt und alles mitmacht".
(Sophie Scholl 1943. Widerstandskämpferin, die mit ihrem Bruder Hans von Hitlers Faschisten hingerichtet wurde).
17.30 Uhr Auftakt am Mahnmal der Weißen Rose Geschwister-Scholl-Platz (U3/6 Universität) Ansprachen Lisa Pöttinger Aktivistin Prof. Dr. Klaus Weber Vertrauensdozent der Rosa-Luxemburg-Stiftung & der Hans-Böckler-Stifung Paula Gundi Vorsitzende der Jusos München 18 Uhr Demonstration zur Platz der Opfer des Nationalsozialismus Blumen-Niederlegung und Stilles Gedenken am Platz der Opfer des Nationalsozialismus (U3/6, U4/5 Odeonsplatz) Aufruf Am … Demonstration zum 80. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus weiterlesen →
Der aktuelle Stand
Der aktuelle Stand ist also der, dass Du Berufsverbot als Lehrerin bekommst, wenn Du Dich für Klimaschutz und Zukunft der Gesellschaft einsetzt, aber Polizist […] …
Zum Weiterlesen den Link benutzen.
https://cartoons.guido-kuehn.de/der-aktuelle-stand-2/
#chat #demokratie #deutschland #migration #nazi #polizei
Auf das nicht gewusst haben wollen, folgt das man eigentlich immer schon dagegen gewesen sei und im Übrigen die Geschichte auch mal ruhen lassen sollte.
Für Interessierte: hier die aktuelle immer noch wachsende Liste der Begriff, welche in offiziellen Texten der US Regierung und der Verwaltung nicht mehr verwendet werden sollen: