In
#Freiburg filmte ein Uni-Mitarbeiter über 800 Frauen. Auf dem WC/ im Bad einer Wohnung, die er explizit an Studentinnen im 1. Semester vermietete. Er filmte auch am Arbeitsplatz und Kolleginnen bei einer Dienstreise. Strafrechtlich kommt er mit einer Bewährungsstrafe davon, wg. "Verletzung des höchspersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen." Das Urteil: 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Einen Straftatbestand der diese systematische sexualisierte Gewalt in so einem Kontext benennt und erfasst, gibt es nicht. Auch das sogenannte "
#Upskirting " ist, wenn es in der eigenen Wohnung passiert, nicht strafbar. Im Freiburger Fall war ein großer Teil der Taten schon verjährt. Berichte, wonach der Studienberater im "Service-Center Studium
@unifreiburg noch eine Abfindung von 25.000 Euro. erhalten habe, seien falsch, so die Uni. Wir haben mit einer Person, die den Prozess beobachtet hat, gesprochen. Sie erklärt die dramatischen Auswirkungen des Falls auf die Betroffenen, die z.B. die Stadt verlassen mussten, durch Klausuren im Studium fielen etc. Der Richter verlor bei der Urteilsbegründung kein Wort zu den Betroffenen.
https://rdl.de/beitrag/angeklagter-filmte-ber-800-flintapersonen-heimlich-bei-ihnen-zu-hause