Ümit Eroglu
Eine 13-jährige Schülerin erstellt ein Instagram-Profil.
Sie postet über ihren ersten Schultag, die Schulkantine und dass sie ihren letzten Milchzahn verloren hat.
Ein paar Wochen später:
5.000 Freundschaftsanfragen.
6.700 Follower.
Fast ausschließlich erwachsene Männer.
Die größten Gruppen: Nigeria, Ghana, Dominikanische Republik.
Die Reaktion von Meta?
Eine Einladung, den Account zu monetarisieren.
Der entscheidende Punkt:
Das Mädchen existierte gar nicht.
Der Account wurde vom Attorney General des US-Bundesstaats New Mexico erstellt... als Undercover-Experiment.
Die Ermittler wollten wissen, was passiert, wenn sich ein angeblich minderjähriges Mädchen auf Metas Plattform anmeldet.
Und sie dokumentierten systematisch, was der Algorithmus ausliefert.
Jetzt steht Meta deshalb vor Gericht.
Der Fall ist juristisch besonders interessant, weil er eine zentrale Schutzmauer der Tech-Plattformen angreift: Section 230.
Bisher konnten sich Plattformen darauf berufen, nur „Host“ für Inhalte zu sein und nicht für das Verhalten der Nutzer zu haften.
New Mexico argumentiert anders.
Nicht der Content sei das Problem.
Sondern das Produktdesign.
Der Staat wirft Meta vor:
– Algorithmen würden systematisch Kontakte ermöglichen, die Minderjährige gefährden
– Sicherheitsversprechen würden öffentlich kommuniziert, intern aber nicht eingehalten
– Plattformmechaniken würden problematische Interaktionen sogar verstärken
Der Beweisansatz ist neu.
https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7438112864395091968/