Wer im Jahr 2026 noch immer Förderschulen und Werkstätten verteidigt, obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention seit Jahren gilt, der verteidigt keine Hilfe. Der verteidigt Aussonderung. Der verteidigt ein System, das Menschen von klein auf beibringt, dass sie nicht dazugehören. Dafür habe ich weder Verständnis noch Geduld. Wer Menschen bewusst in Sondersysteme steckt und dann von Teilhabe faselt, erzählt aus meiner Sicht verdammten Bullshit. Menschenrechte gelten für alle oder für niemanden. Ausgrenzung bleibt Ausgrenzung, auch wenn man sie Förderung nennt.

#Inklusion #UNBRK #Menschenrechte #Teilhabe #Barrierefreiheit

@Lancker Ich verstehe, was du sagen möchtest, und stehe im Prinzip dahinter, aber Inklusion and deutschen Bildungseinrichtungen ist nicht erwünscht. Man wird im Stich gelassen und verdrängt, so dass am Ende die Fördereinrichtungen der vernünftige Ausweg sind.

Für die deutsche Bildungspolitik gilt Inklusion zuvorderst als Sparmaßnahme. Inklusionskräfte sind nach meiner Erfahrung eine Fiktion, und individuelle Förderung erhält ein Kind im Kita- und Schulalltag von bereits überarbeiteten BetrueuerInnen und LehrerInnen kaum. Was bleibt Betroffenen und Angehörigen, außer die Flucht auf eine Sondereinrichtung, wo wenigstens der Personalschlüssel besser ist?

@aleks Der Klageweg nicht wegen der Bequemlichkeit, sondern wegen der Menschenrechte, die eben auch für das eigene Kind gegen diesen Staat erkämpft werden müssen.

@Lancker Ein Rechtsanspruch auf z.B. eine Inklusionskraft besteht nicht. Deswegen ist das auch eine Farce, weil etwas "bewilligt" wird, was man aber nicht bekommt.

Und so idealistisch der Rechtsweg ist, Eltern sind bereits überstrapaziert, und die eigene Situation, und vor allem die des eigenen Kindes, wird sich durch eine Klage kurz- bis mittelfristig eher massiv verschlechtern. Den Eltern den schwarzen Peter zuzuschieben finde ich schwierig.

Das ist ja auch ein (fiskal)politisches Problem, kein Problem der Einrichtung selbst. Wenn man das nicht unbedingt bis zum Verfassungs- oder Verwaltungsgericht durchklagt, wird sich daran nicht etwas ändern.

In Deutschland wird bildung kleingeschrieben.

@aleks Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht das die der Widerspruch und die Klageandrohung durchaus ausreichend sein können.

@Lancker

Darf ich dies in Facebook zitieren? Das wäre wunderbar!