@AwetTesfaiesus was ich mir wünsche, wäre eine strenge Interpretation der DSGVO, daß Trainingsdaten *gesichert* von persönlichen Information frei sein müssen. Wenn das nicht machbar ist, gibt's halt die Sprachmodelle nicht, Punkt. Es gibt kein Gottgegebenes Recht Auf Geschäftsmodell. Wenn eine solche Bereinigung behauptet aber nicht vollständig durchgeführt wird, persönliche Strafen für die Firmenleitung, bemessen an deren Vermögen, nicht Einkommen.
(Ja, ich habe allerlei gegen dieserlei "KI", bei dem Namen angefangen. Es wäre nicht schade drum, ganz im Gegenteil.)
(Und wo ich dabei bin, ja, auf jeden Fall diese DSGVO-Interpretation ausdehnen auf ein faktisches Verbot verhaltensbasierter Werbung, durch Wegfall von "berechtigtem Interesse". Schon als Selbstzweck, aber auch für den großen Bonus: Diese Werbungsmaschinerie ist der wichtigste Antrieb für die Radikalisierung der großen (dadurch anti-)sozialen Medien.)