1:1 Ausstattung an Schulen mit einem durch die Schule betriebenen Learning Management System macht für mich immer mehr Sinn. Ohne bleibt das Ganze zu oft bei "Digitaler Mappe" und "Schulbuch auf dem Gerät" stehen...
1:1 Ausstattung an Schulen mit einem durch die Schule betriebenen Learning Management System macht für mich immer mehr Sinn. Ohne bleibt das Ganze zu oft bei "Digitaler Mappe" und "Schulbuch auf dem Gerät" stehen...
@mpblkclp definitiv. Wobei ich nicht weiß, ob das MDM-Geräte sein müssen, oder ob es auch BYOD sein darf.
Bei Apple Monokulturen bleibt es sonst auf der "für mich reicht Airdrop"-Stufe stehen.
Außerdem stelle ich mir beim freiwilligen Verantwortung-abgeben und kollektiv Rechte ignorieren immer öfter die Frage, ob die Vorteile der "Digitalisierung" ihre Nachteile überhaupt aufwiegen. ...
@chbmeyer @mpblkclp es liegt nicht an den ungemanagten Geräten, es liegt an der ungemanagten Medienkompetenz.
Schulen können AUCH viel zweifelhaftes vorgeben. (Verzichte hier auf Beispiele.)
Es braucht neue LERN-settings, eine (teilweise) Abkehr von der Notenfokussierung zugunsten spürbarer Selbstwirksamkeit und tiefgreifende #Digitalkompetenz.
Dann kann man auf MDMs verzichten, die oftmals für Fremdsteuerung, Kontrolle und Überwachung missbraucht werden.
@eduX @chbmeyer Der zentrale Hebel sind letztlich aber Prüfungsformate. Um die Geräte in Prüfungen einsetzen zu dürfen, müssen eine Reihe von Dingen erfüllt sein:
a) Vergleichbare technische Daten
b) Identische Software/Apps, die vorher im Unterricht eingeführt wurde
c) Prüfungsmodus, entweder per MDM oder appintern
Man kann herumträumen mit neuen Prüfungsformaten, bohrt aber beim Juristenüberhang "Typ A" im Bildungssystem spätestens bei Abschlussprüfungen extrem dicke Bretter.
@mpblkclp @chbmeyer das sehe ich nicht in der Form.
Zum einen müssen Schulen Prüfungsformate trotz "Typ A" flexibilisieren statt uniformieren.
In Berlin auf der #konfbd25 sprach Hattie vom "customized learning". Die notwendigen Konsequenzen sollten natürlich für ALLE abgeleitet und klar kommuniziert werden.
Es geht um Leistungsbereitschaft, ohne diesen Begriff eindimensional zu meinen. Können und gegenseitiges Unterstützen als persönliche Bereicherung. Qualität statt Lernsimulation.
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@mpblkclp @chbmeyer ich sehe die Konfiguration der Geräte nicht als zentral an. Schulen müssen im Umgang mit den Lernenden bessere Wege finden - weg von geraden Behördenfluren, die den Lehrplan linear auslegen.
Hin zu vernetzten Lernstrukturen.
Fokus auf Zusammenhänge,
Betonung von Verständnistiefe.
Stärkung von sozialem, gemeinsamen Tun.
Weniger vom SELBEM, mehr VIELFALT!
Vergleiche Roger Penrose in der Schule:
https://www.bbc.co.uk/news/science-environment-54439150
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If you ever struggled with maths at school, you were in good company. Sir Roger Penrose: "I was always very slow. I was good at maths, yes, but I didn't necessarily do very well in my tests."
"But the teacher realised if he gave me enough time, I would do well. I basically had to do everything by working it out from first principles."
↪️ Whoever that teacher was we have reason to thank him for his patience with the young pupil!
Hat dieser Juristen-"Typ A" kein Problem damit, Minderjährigen oder Schutzbefohlenen ein 1:1-Gerät dauerhaft zu überlassen (und deren Nutzung vorzuschreiben), mit dessen Hilfe umfassende Daten zu Geräten und WLANs "in der Nähe", sowie GPS-Informationen alle paar Minuten auf nicht-EU-Server übertragen werden, die statt dessen dem US-CLOUD-ACT unterliegen?
Mit welcher Rechtsgrundlage soll dies geschehen?
Ich denke da an Erwägungsgrund 43 und Art.6 DSGVO.
Das einzige Schlupfloch, dass ich da sehe ist Abs 1 e) "öffentliches Interesse" (an Bildung), aber auch damit sind nicht die "Telemetrie- und Serviceverbesserungsdaten" (inkl. Standorterfassung + ADV) legitimierbar.
Und dann stelle ich mir die Frage, ob man in D nur dann eine Studienberechtigung /einen Schulabschluss erhalten kann, nachdem man jahrelang auf Apple-Produkte (samt ID, Lock-In, Tracking und Cloud) konditioniert wurde.
Diese Begründung "öffentlichen Interesses" eines solchen Juristen würde mich ernsthaft interessieren. ...
Du Kleingläubiger. Das entscheidet ja nicht das MK mit Typ A, sondern die jeweilige Schule im Rahmen ihrer Eigenverantwortung.
Und: Eine Nutzung außerhalb der Schule lässt sich nicht vorschreiben, zumindest nicht in #nds und zumindest nicht an öffentlichen Schulen.
Das muss strenggenommen jedes Jahr neu mit den Erziehungsberechtigten ausgefochten werden.
Mit der aber nun kommenden 1:1 Ausstattung durch das Land hier in #nds ändert sich das in Teilen.
ja, klar. Die Verantwortung wir einfach so lange verschoben, bis sie keiner mehr trägt. …
Na, doch. Wenn digitale Hausaufgaben aufgegeben werden, oder Präsentationen vorbereitet werden müssen, dann ist es doch recht wahrscheinlich, dass sich das iPad ins heimische WLAN einwählt und damit auch Netzwerktopologie und GPS-Standort nach Cuppertino schickt.
https://www.scss.tcd.ie/doug.leith/apple_google.pdf
Aber wenn das MK nur iPads zum Abitur zulässt, diese nach Gießkannenprinzip verpflichtend über die Schüler kippt, und dann die digital unmündige Schule (mit zahllosen inakzeptablen digitalen Begehrlichkeiten, aber ohne Juristen) die Verantwortung trägt, dann hoffe ich doch sehr, dass sich @noybeu , @digitalcourage , @Freiheitsrechte oder @fsfe der Sache einmal juristisch annimmt.