„Außerdem wurde festgelegt, dass männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen (§ 3 II WPflG). Dies gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (§ 2 III WPflG).“

WTF?!? Liebe Studis, bitte entscheidet euch mal ganz schnell für mindestens ein Auslandssemester, besonders wenn ihr der Kriegsdienstpflicht unterliegt…

@me_ war bis zum aussetzen der Wehrpflicht auch schon so. Irgendwo hab ich noch den dazu gehörigen Brief.
@mxk Das war an mir vorbeigegangen, die wollten mich nicht haben... (nicht dass ich hingewollt hätte)
@me_ den Brief dass du der Wehrdienstüberwachung unterliegst bekommst du schon vor/mit der Einladung zur Musterung.
Wenn du nicht genug ältere Geschwister hast, sollte den jeder bekommen
@mxk Hm, vielleicht hab ich's auch verdrängt... war letztes Jahrtausend :).

@me_ Dieses Gesetz liest sich, als wäre es sehr, sehr alt.

Ich muß mal schauen, ob ich meine Zivildienstbescheinigung noch irgendwo habe... oder kann man die irgendwo in Kopie anfordern? 🤔

@me_ ... aber was bedeutet "länger als 3 Monate"? Am Stück? Pro Jahr? Während der Wehrpflichtzeit?
@me_ "bitte entscheidet euch ganz schnell"? Die Genehmigungspflicht gilt wieder seit dem 1. Januar.
@ingoschi ...um so schlimmer, dieser doch signifikante Eingriff in die Freizügigkeit wurde damals in den Medien meines Wissens nicht diskutiert.
@me_ Der Eingriff in die Freizügigkeit ist die Wehrpflicht selbst, da man während des Auslandsaufenthalts zum Wehrdienst einberufen werden kann. Was aber nicht geschieht, wenn der Auslandaufenthalt genehmigt wurde.