„Außerdem wurde festgelegt, dass männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen (§ 3 II WPflG). Dies gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (§ 2 III WPflG).“

WTF?!? Liebe Studis, bitte entscheidet euch mal ganz schnell für mindestens ein Auslandssemester, besonders wenn ihr der Kriegsdienstpflicht unterliegt…

@me_ Dieses Gesetz liest sich, als wäre es sehr, sehr alt.

Ich muß mal schauen, ob ich meine Zivildienstbescheinigung noch irgendwo habe... oder kann man die irgendwo in Kopie anfordern? 🤔

@me_ ... aber was bedeutet "länger als 3 Monate"? Am Stück? Pro Jahr? Während der Wehrpflichtzeit?