„Außerdem wurde festgelegt, dass männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen (§ 3 II WPflG). Dies gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (§ 2 III WPflG).“

WTF?!? Liebe Studis, bitte entscheidet euch mal ganz schnell für mindestens ein Auslandssemester, besonders wenn ihr der Kriegsdienstpflicht unterliegt…

@me_ war bis zum aussetzen der Wehrpflicht auch schon so. Irgendwo hab ich noch den dazu gehörigen Brief.
@mxk Das war an mir vorbeigegangen, die wollten mich nicht haben... (nicht dass ich hingewollt hätte)
@me_ den Brief dass du der Wehrdienstüberwachung unterliegst bekommst du schon vor/mit der Einladung zur Musterung.
Wenn du nicht genug ältere Geschwister hast, sollte den jeder bekommen
@mxk Hm, vielleicht hab ich's auch verdrängt... war letztes Jahrtausend :).