„Außerdem wurde festgelegt, dass männliche Personen ab dem 17. Lebensjahr eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen (§ 3 II WPflG). Dies gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls (§ 2 III WPflG).“

WTF?!? Liebe Studis, bitte entscheidet euch mal ganz schnell für mindestens ein Auslandssemester, besonders wenn ihr der Kriegsdienstpflicht unterliegt…

@me_ Quelle?

@reticuleena Das war aus einem Thread auf reddit (https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1rvo439/konsequenz_bei_auslandsaufenthalt_über_drei/), die relevanten Paragraphen des Wehrpflichtgesetzes sind ja angegeben (und stimmen auch so).

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/BJNR006510956.html