Ein paar Tage lang abends die Berechnung des BIP angeschaut.

Bin ich die Einzige, die den « Fetisch BIP » für lächerlich hält?

Mir war bewusst, dass es problematisch ist, aber nicht wie schlimm es verzerrt:

Mir war zB nicht klar, dass bei Bestandsimmobilien weder das Erwerbsgeschäft noch die Darlehnsvalutierung ins BIP zählen (sondern nur die Gebühr der Bank, Makler und Notar). Ebenfalls nicht der Wertzuwachs der Immobilie.

Kita und Pflegedienst fallen rein, dass Kinder eine gute Bindung bekommen und Menschen einen Lebensabend in Selbstbestimmung führen: nicht.

Aber „imputed rent“ des Eigentümers?!? WTF
@AwetTesfaiesus danke für die Info. Nein ich wusste nicht all diese Besonderheiten. Ich fand das BIP ist eine schlechte Wohlstands- und Wirtschafts-Metrik aus u.a. den Folgenden Gründen: Wenn wir viel Inflation haben, steigt das BIP. Wenn wir mehr Dinge nachnutzen anstelle dauerend Neues zu kaufen, sinkt das BIP. Das ist zwar so alles richtig aus Sicht der BIP-Berechnung. Aber damit ist das keine Metrik um dem Wohlstand im Land darzustellen.

@AwetTesfaiesus Hmm ... nun ja, daß der Wertzuwachs nicht berücksichtigt wird, ist durchaus sinnvoll? Wertzuwachs ist eine fiktiver, kalkulatorischer Wert. Wieviel ein Grunstück, ein Gemälde usw. tatsächlich wertvoller geworden ist, weiß man erst, wenn man es auch de facto für mehr Geld verkauft bekommt. Den Wertzuwachs also realisieren kann. Dann wird in DE u.U. auch Steuer fällig.
In anderen Ländern wird der Wertzuwachs u.U. schon vorher in die Besteuerung mit eingerechnet.

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@AwetTesfaiesus Ähnlich bei der imputed rent (fiktive Eigenmiete). In einigen Ländern, z.B. Schweiz (soweit mir bekannt), müssen Eigentümer für die selbergenutze Immobilie diese imputed rent versteuern.
Da das BIP in manchen Ländern anders zusammengesetzt ist, ist daher auch ein Vergleich mit anderen Ländern immer etwas schwierig.
Letztlich sind solchen Kennzahlen nix anderes als eine Ausgeburt des Kapitalismus & seiner Habgier, meiner Ansicht nach.

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@die_Leo aber 1. auch der Verkauf wird nicht eingerechnet und 2. in der Bilanz und bei der AfA setzt du ja auch einen aktualisierten Wert an.
@AwetTesfaiesus Beim Verkauf einer selbstgenutzen Wohnung wird der Wertzuwachs nicht versteuert, wenn der Eigentümer diese in 3 aufeinanderfolgenden Jahren selber nutzte. Bei einer vermieteten Wohnung liegt die Frist bei 10 Jahren.
Das ist halt die steuerrechliche Regelung hierzulande. Ändert nichts daran, daß der Wertzuwachs bei Realisierung dennoch auf Steuerbarkeit geprüft wird.
@die_Leo @AwetTesfaiesus der Verkauf einer Bestandsimmobilie wird auch bei Steuerbarkeit nicht ins BIP gerechnet (nur erbrachte Leistungen und neu (!) hergestellte Sachen).
@guy_bockamp @AwetTesfaiesus Weil Immobilien bei iher Herstellung ins BIP eingeflossen sind.
Weil Wertzuwachs ikeine produktive Leistung im Sinne des BIP = Bruttoinlandsproduk(ion) darstellt.

@die_Leo @AwetTesfaiesus irgendwann ist (bei derzeitiger Demographie) halt der komplette Immobilienmarkt raus aus dem BIP.

Es sei denn es findet Rückbau statt.

@guy_bockamp @AwetTesfaiesus Hmm ... der ursprüngliche Sinn des BIP war/ ist die Erfassung der gesammten wirtschaftlichen Leistung eines Jahres. Also vereinfacht die Produktivität aller, die arbeiten (ob angestellt oder selbständig). Beim BIP geht es eher weniger um den vorhandenen Wert als solches.
Das größte Manko des BIP: nicht alle Leistungen werden erfaßt, wie z.B. häusliche Carearbeit Angehöriger, ehrenamtliche Vereinsarbeit usw. obwohl diese signifikant zum Wohlstand beitragen ... 🤔

@AwetTesfaiesus Bilanz & Afa (vereinfacht)... Afa ist der Wertverlust der durch Nutzung ensteht. Dieser reduziert der zu versteuernden Gewinn. Wenn der genutzte Gegenstand (unerwartet) wieder im Wert steigt, kommt es zur Zuschreibung, die den Gewinn erhöht.
Diese Zuschreibung endet allerdings bei den Anschaffungskosten.
Werrzuwachs, der über diese Zuschreibung hinausgeht, wirkt sich erst bei Realisierung aus (sog. stille Reserve).
Vor dem "Lesen" einer Bilanz muß man erst nachsehen ...

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@AwetTesfaiesus ⬆️ ... nachsehen, ob diese nach HGB (deutsches Recht) oder nach IFRS (internationales Recht) erstellt wurde. Zwischen HGB und IFRS gibt es bei diesen Sachverhalten deutliche Unterschiede.
Für die Besteuerung in DE ist allerdings in den allermeisten Fällen nur das HGB enrscheident, wobei dann u.U. zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz zu unterscheiden ist. Denn Handelsbilanz & Steuerbilanz sind nicht immer identisch. Für den zu versteuernden Gewinn ist nur letztere relevant.

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@AwetTesfaiesus Zu dem Thema hat Arte auch mal eine Sendung gemacht, die u.a. auch diese und andere Probleme mit dem BIP aufzeigt, und auch Alternativen zum BIP präsentiert, die, wenn ich mich richtig erinnere, in machen Ländern schon verwendet werden.

https://www.arte.tv/de/videos/104840-007-A/brauchen-wir-wirtschaftswachstum/

Brauchen wir Wirtschaftswachstum? - 42 - Die Antwort auf fast alles - Die ganze Doku | ARTE

Wir Lebewesen - Menschen, Tiere, Pflanzen - hören irgendwann auf zu wachsen. Bei der Wirtschaft ist das anders. Sie wächst und wächst und wächst. Doch damit wachsen auch unsere Kleider- und Müllberge. Und der Meeresspiegel. Sechs von neun planetaren Grenzen haben wir überschritten. Müssen wir also unsere Wirtschaft mal runterfahren? Oder brauchen wir etwa Wirtschaftswachstum?

ARTE