Wir haben Wildblumensamen als Werbeheschenk rumliegen.

Warum steht auf der Rückseite Das Saatgut darf nicht in der freien Natur ausgebracht werden?

Will man das im Garten haben oder lieber in der Müllverbrennung?

#Garten #fedihelp #bienen

@joerg Das würde einleuchten, wenn es keine heimischen Wildblumen wären oder, wenn das Saatgut genetisch so verändert wäre, dass eine Gefahr der Hybridisierung mit echten heimischen Wildbeständen besteht. Aber wenn es echtes heimisches Wildblumen-Saatgut ist, dann fliegen die Samen eh schon überall rum. Dann könnte ich mir höchsten vorstellen, dass es versicherungsrechtliche Gründe hat. Ich hätte wenig Skrupel, die Anweisung zu ignorieren, wenn ich nicht gerade in einem Naturschutzgebiet wohne.
@joerg
Nicht bestelltes Saatgut im Briefkasten: Sofort in den Hausmüll | ndr.de https://share.google/94Bz9DGFwprmxWxSI
Nicht bestelltes Saatgut im Briefkasten: Sofort in den Hausmüll

Wer ungefragt Saatgut im Briefkasten findet, sollte es sofort entsorgen. Das Julius Kühn-Institut in Braunschweig warnt vor invasiven Arten, die Natur, Gärten und Landwirtschaft schädigen können.

ndr.de

@joerg eigentlich willst du lokal nur lokale Sorten ausbringen. Lokal zählt dabei aber schon bissel großräumiger, die Wildblumenmischungen aus Bernburg kannst du zB beruhigt hinter eurem Grundstück auskippen.

D.h. es könnte jetzt was in der Mischung sein, was hier in der Gegend so gar nicht wächst, aber, was weiß ich, an der Ostssee oder im Breisgau, und was gegen die heimischen Wildblumen arg invasiv ist.

Ansonsten tippe ich auch auf Versicherungsschutz?

@joerg kenne das aber auch eigentlich so, dass da drauf steht, was drin ist.

Vielleicht sind Hanfsamen dabei? 🤭

@kathol
😁 Wir können es ja im Kübel vorziehen.

Wir wollten es hinter den Zaun werfen um den Disteln etwas Konkurrenz zu machen.

Bisschen blöd, dass nicht drauf steht was drin ist.

@joerg mach mal nen Foto, wenn du sie offen hast. Dann können wir raten 😆

@joerg

Das ist tatsächlich seeeeeehr seltsam 🤔 Ich würde die Tüte wegschmeißen.

@joerg
Schau mal:
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html

Solche netten Tütchen von der Apotheke folgen dem Trend nach mehr Wild und Insekten.
In Deinem Gartenfreiland oder Balkon
kannst Du theoretisch ja machen, was Du willst.
Die Tüten müssen den Aufdruck so machen, da sie ja tatsächlich von Bayern bis Holstein wohl in den Apotheken mitgegeben werden und unklar ist wo das Saatgut vermehrt wurde.
Ob es aufgeht ist auch noch fraglich.

§ 40 BNatSchG - Einzelnorm

@dendroniker
Ah, danke. Jetzt ergibt es Sinn.