@joerg Das würde einleuchten, wenn es keine heimischen Wildblumen wären oder, wenn das Saatgut genetisch so verändert wäre, dass eine Gefahr der Hybridisierung mit echten heimischen Wildbeständen besteht. Aber wenn es echtes heimisches Wildblumen-Saatgut ist, dann fliegen die Samen eh schon überall rum. Dann könnte ich mir höchsten vorstellen, dass es versicherungsrechtliche Gründe hat. Ich hätte wenig Skrupel, die Anweisung zu ignorieren, wenn ich nicht gerade in einem Naturschutzgebiet wohne.