Wir haben Wildblumensamen als Werbeheschenk rumliegen.

Warum steht auf der Rückseite Das Saatgut darf nicht in der freien Natur ausgebracht werden?

Will man das im Garten haben oder lieber in der Müllverbrennung?

#Garten #fedihelp #bienen

@joerg
Schau mal:
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__40.html

Solche netten Tütchen von der Apotheke folgen dem Trend nach mehr Wild und Insekten.
In Deinem Gartenfreiland oder Balkon
kannst Du theoretisch ja machen, was Du willst.
Die Tüten müssen den Aufdruck so machen, da sie ja tatsächlich von Bayern bis Holstein wohl in den Apotheken mitgegeben werden und unklar ist wo das Saatgut vermehrt wurde.
Ob es aufgeht ist auch noch fraglich.

§ 40 BNatSchG - Einzelnorm

@dendroniker
Ah, danke. Jetzt ergibt es Sinn.