Schon beim ersten Meldeversäumnis im Jobcenter soll eine psychologische Begutachtung möglich sein!
Und wie will die Sachbearbeitung das beurteilen? Hobbypsychologie?
Das ist unverschämt!
„Besonders kritisch sieht aber Dr. Utz Anhalt den neuen Absatz 4 in Paragraph 32. Danach kann das Jobcenter Leistungsberechtigte zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten,
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