@DerSchulze Das was die Polizei da schreibt ist abenteuerlich. §37 StVO gibt das Imho nicht ansatzweise her. Es gibt Abs. 2 Satz 6 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=6%2E-,Wer,grenzt
Du fährst auf einer Radverkehrsführung, es gibt an der großen Ampel keine Signalanlage für Radverkehr, daher gilt das Ding für Radfahrende auf dem Radstreifen.
Die erste Signalanlage explizit für Radfahrende leuchtet in deinem Video grün, die Abbiegespur liegt aber nach d. gültigen roten Ampel.
Ob der Radweg abgesetzt ist oder nicht >>
@DerSchulze wird nicht unterschieden. Radverkehrsführung sind markiert mit Zeichen 237, 240 u. 241.
Man sollte aber zwingend damit rechnen, dass diese Regelung halbwegs unbekannt ist bei anderen Verkehrsteilnehmern und Verkerhsplanern. Verkehrsführung, Ampeln sind darauf großartig nicht angepasst.
@DerSchulze Also.. ähhh. Wirksamkeit von Ampeln wird in §37 StVO definiert. Auffällig ist, dass diese Definition keinen Bezug zu Farbanmarkierungen wie einer Haltelinie ( StVO Abschnitt 9 Markierungen, 67) enthält.
Die Definition von Haltelinien: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=Ge%2D%20oder,anzuhalten
sagt sogar aus, dass die Dinger "ergänzend" wirken.
>>
@DerSchulze Zudem möchte ich korrigieren. §37 besagt nicht, dass auf Radverkehrsführung nur Ampeln für Radverkehr gelten. Es gelten die gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer, wenn diese gesonderten Lichtzeichen vorhanden sind. Die reguläre Ampel wäre zu beachten.
Also eigentlich bist du volle Kanne über eine rote, gültige Ampel drüber. Da die Linksabbiegerspur für Radfahrende erst nach der roten Ampel beginnt, kannst du dich auch nicht auf diese beziehen.
@DerSchulze Wenn die beiden Ampeln zusammen schalten, dann gilt die Ampel deines benutzten Fahrstreifens, und dann war das okay.
Aber intuitiv ist anders. Wer denkt sich so etwas aus?!
@DerSchulze Rotlichtverstoẞ, länger als 1 Sekunden, auch wenn man es nicht versteht.
Bei sowas fahre ich auch regelmäßig durch.
@wolf @DerSchulze Nichts gegen dein PK, aber "Nebenflächen" kenne ich in der StVO nicht.
Ich halte mich lieber an:"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. "
So stehts in der StVO. Den Linksabbiegestreifen und die kleine Linksabbiegeampel extra für Radfahrende bemerkte ich zuerst nicht, Nebenflächen brauche ich nicht zur Erklärung.
@DerSchulze Die Straße ist weit mehr als Fahrbahn. Von daher passt es dann doch nicht so ganz.Bestandteile der Straße sind nun mal auch:Fahrbahn – unterteilt in Fahrstreifen und Randstreifen,
Geh- und Radverkehrsanlagen, gemeinsam oder getrennt
Parkflächen,
Standstreifen,
Trennstreifen – unterteilt in Mittelstreifen und Seitentrennstreifen,
Bankette
Borde und Entwässerungsrinnen
schnelle Quelle:wiki
@DerSchulze
HM. Ampel steht rechts von dir, keine Sonderbeschilderung Fahrrad -> sollte gelten für dich.
Keine Haltelinie, keine Kreuzung, keine Vorfahrtssituation -> kein Grund, warum sie für dich gelten sollte. (Nur haltelinie m.E. STVO-Relevant).
Bin mir aber nicht sicher gerade, ob auf dem Hochbordradweg LSA für Autos an so einem Fall gilt.