Mal ein bisschen #StVO Denksport - Bin ich über eine für mich geltende rote Ampel gefahren?
Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze ah ja. Das ist ja ähnlich logisch und einfach wie die Anleitung, was in die gelbe Tonne muss m(
@Jinx_HH @DerSchulze was beide Anleitungen gemeinsam haben: Sie gelten jeweils nur regional begrenzt, da sich die Fachexperten uneins sind.

@DerSchulze Das was die Polizei da schreibt ist abenteuerlich. §37 StVO gibt das Imho nicht ansatzweise her. Es gibt Abs. 2 Satz 6 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=6%2E-,Wer,grenzt

Du fährst auf einer Radverkehrsführung, es gibt an der großen Ampel keine Signalanlage für Radverkehr, daher gilt das Ding für Radfahrende auf dem Radstreifen.
Die erste Signalanlage explizit für Radfahrende leuchtet in deinem Video grün, die Abbiegespur liegt aber nach d. gültigen roten Ampel.

Ob der Radweg abgesetzt ist oder nicht >>

StVO - Straßenverkehrs-Ordnung

@DerSchulze wird nicht unterschieden. Radverkehrsführung sind markiert mit Zeichen 237, 240 u. 241.

Man sollte aber zwingend damit rechnen, dass diese Regelung halbwegs unbekannt ist bei anderen Verkehrsteilnehmern und Verkerhsplanern. Verkehrsführung, Ampeln sind darauf großartig nicht angepasst.

@gom Bonus-Fact: Es gab als es eingeweiht wurde, eine quasi Dauer-Grün leuchte Radampel. Diese wurde irgendwann aber auf Weisung des PK demontiert, weil sie Regelwidrig sei. Zitat: "der Signalgeber ist auf der Vorgabe der VD 52 entfernt worden, da Nebenflächen nicht signalisiert werden. Der Radweg ist eine Nebenfläche. "
@gom Bonus-Antwort: "Ihre Einschätzung ist richtig. Der bauliche abgegrenzte Radweg ist eine Nebenfläche. Das Signal für die Fahrbahn ist daher nicht zu beachten. Deshalb auch keine Haltlinie."

@DerSchulze Also.. ähhh. Wirksamkeit von Ampeln wird in §37 StVO definiert. Auffällig ist, dass diese Definition keinen Bezug zu Farbanmarkierungen wie einer Haltelinie ( StVO Abschnitt 9 Markierungen, 67) enthält.

Die Definition von Haltelinien: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=Ge%2D%20oder,anzuhalten
sagt sogar aus, dass die Dinger "ergänzend" wirken.

>>

StVO - Straßenverkehrs-Ordnung

@DerSchulze Zudem möchte ich korrigieren. §37 besagt nicht, dass auf Radverkehrsführung nur Ampeln für Radverkehr gelten. Es gelten die gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer, wenn diese gesonderten Lichtzeichen vorhanden sind. Die reguläre Ampel wäre zu beachten.

Also eigentlich bist du volle Kanne über eine rote, gültige Ampel drüber. Da die Linksabbiegerspur für Radfahrende erst nach der roten Ampel beginnt, kannst du dich auch nicht auf diese beziehen.

@DerSchulze Naja, alles wie immer, Gesetz ist sperrig formuliert, die Infrastruktur ist Scheiße und die Polizei macht ihr Ding.
@gom Es gibt an der Stelle für Radfahrende nicht mal "Querverkehr", an der Stelle gibt´s nicht mal eine Querung für Zufussgehende.

@DerSchulze Wenn die beiden Ampeln zusammen schalten, dann gilt die Ampel deines benutzten Fahrstreifens, und dann war das okay.

Aber intuitiv ist anders. Wer denkt sich so etwas aus?!

@datenhalde Du denkst zu kompliziert :D Ich lös das nachher sonst noch mal auf.....
@datenhalde Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@chaosrind Nein. Ich lös das nachher auf....
@DerSchulze Radfahrer fahren immer bei rot, auch wenn grün ist. 😁
Aber gugegeben, das ist etwas ungünstig gelöst.
@chaosrind Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Spannend.
Hier hat man sich noch was anderes lustiges ausgedacht. Vor der Kreuzung leitet man den Radweg über den Gehweg und da hat man dann einen Zebrastreifen hin gemalt. Rate, was nicht funktioniert. ;)
@DerSchulze Nein, es gab keine Haltelinie für dich.
@mortentorten Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Es sei denn es gibt eine Haltelinie.
So ist das in Wandsbek bei der Ampel vor dem Cinemaxx. Die Halte linie ist in Weiß auf grauem Radfahrstreifen kaum zu sehen, vor allem, wenn man eh mehr auf die Fußgänger achten muss, die da sowieso den Radweg kaum erkennen. Gleichzeitig ist die Ampel dort vom Radweg aus auch weniger präsent als hier, trotzdem gilt sie da auch für den Radweg...
@mortentorten JEIN - es wird da auf die Straße geleitet, für einen Moment ist man auf einem Radfahrstreifen.
@DerSchulze Hm, das sieht anders aus, als ich das in Erinnerung habe und dort angeprochen wurde...
Habs gefunden, ist eine andere Stelle
@DerSchulze so hab ich das in erinnerung:
@mortentorten wtf. ergibt keinen Sinn - ist ne random Haltelinie auf einer Nebenfläche.Würde da nicht mal nen Zusammenhang zur Ampel sehen.
Wer hat dich da angesprochen? Polizei!?
@DerSchulze ne, war eine fußgängerin, von daher kann es natürlich quatsch sein (wobei von polizisten durchaus ja auch mal quatsch kommt).
Die Frage ist nur, warum ist die Haltelinie sonst da? Es ergibt auch durchaus sinn, dass die fußgänger da sicher rüber kommen. Das blöde ist ja nur, das ist eine bedarfsampel und die fußgänger müssen zum drücken schon über den radweg rüber. ich hab mich da jedenfalls auch aufgeregt, wer sich sowas ausgedacht hat.
@mortentorten das ist quatsch, wobei die Linie dort auch quatsch ist. Aber das Stück was ich dir im vorherigen Bild gezeigte, was dort ja ein paar Meter weiter ist, da ist das so. Da hat die Haltelinie auch bestand, auch weil es auf Straßenniveau geht.

@DerSchulze Rotlichtverstoẞ, länger als 1 Sekunden, auch wenn man es nicht versteht.

Bei sowas fahre ich auch regelmäßig durch.

@khgu Ja, auch
@DerSchulze Korrigiere mich: man sollte es am richtigen Bildschirm ganz anschauen: da ist doch eine separate Linksabbiegespur für die Radler und die Linksabbiegerampel zeigt grün: du bist völlig korrekt links abgebogen. IMHO auch, wenn du dann den Zweirichtungsradweg auf der Gegenspur nutzt. Asche auf mein Haupt.
@khgu Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze @khgu
und wie ist "Nebenfläche" definiert? Was sind nebenflächen, was nicht?
@wolf @khgu Alleine durch den Höhenunterschied und das es NICHT auf einer Ebene der Straße ist.
@DerSchulze @khgu das ist eine kaum bekannte Regelung, die leider auch zu vielen gefährlichen Missverständnissen zwischen Radfahrenden und Fußgänger:innen führt ;-(

@wolf @DerSchulze Nichts gegen dein PK, aber "Nebenflächen" kenne ich in der StVO nicht.

Ich halte mich lieber an:"Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. "

So stehts in der StVO. Den Linksabbiegestreifen und die kleine Linksabbiegeampel extra für Radfahrende bemerkte ich zuerst nicht, Nebenflächen brauche ich nicht zur Erklärung.

@khgu @DerSchulze wofür soll jetzt schon wieder die Abkürzung "PK" stehen?
@wolf @khgu Polizeikommissariat
@khgu @wolf es kann aber nichts für was gelten, was nicht dafür gelten kann. Die Lichtzeichenanlage gilt für den Verkehr auf der Verkehrfläche aka Straße. Der Radweg ist abgesetzt, und somit KEIN Teil der Straße. Zack Fertig.
@DerSchulze @wolf In dem Fall: Zack, falsch. Bin ich grundlegend anderer Meinung. Macht ja nichts.

@DerSchulze Die Straße ist weit mehr als Fahrbahn. Von daher passt es dann doch nicht so ganz.Bestandteile der Straße sind nun mal auch:Fahrbahn – unterteilt in Fahrstreifen und Randstreifen,
Geh- und Radverkehrsanlagen, gemeinsam oder getrennt
Parkflächen,
Standstreifen,
Trennstreifen – unterteilt in Mittelstreifen und Seitentrennstreifen,
Bankette
Borde und Entwässerungsrinnen

@khgu @wolf

schnelle Quelle:wiki

@DerSchulze Linksabbieger war grün, fahrradstreuscheibe (links?) an der zweiten Ampel zeigte ebenfalls Grün.
@lichtlauschen Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Gibt es also eine Unterscheidung zwischen Nebenanlagen, wie z. B. markierten Radfahrstreifen, und Nebenflächen?
@DerSchulze wass issen das fürn Verkehrsaufbau? o.O
@SuicideSchaf Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....

@DerSchulze
HM. Ampel steht rechts von dir, keine Sonderbeschilderung Fahrrad -> sollte gelten für dich.

Keine Haltelinie, keine Kreuzung, keine Vorfahrtssituation -> kein Grund, warum sie für dich gelten sollte. (Nur haltelinie m.E. STVO-Relevant).

Bin mir aber nicht sicher gerade, ob auf dem Hochbordradweg LSA für Autos an so einem Fall gilt.

@jakob_thoboell Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Quantentheorie ist deutlich einfacher zu verstehen als das.
@FlippoFlip Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Ok, aber ist die Polizei da sicher? :D
@FlippoFlip jap + eben fehlender Haltelinie, weil es keinen Sinn machen würde.
@DerSchulze ich würde sagen nein, die erste rote Ampel gilt nicht für den Radweg (kein Haltestreifen, keine separate Radampel), die kleine Fahrradampel danach ist für die Abbieger nach links grün - wieso die Fußgänger rot haben erschließt sich mir nicht, vielleicht schon zu knapp.
@SimonHain Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....
@DerSchulze Ich sage immer: "Ohne Haltelinie kein Halten."
@cgudrian Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....