Mal ein bisschen #StVO Denksport - Bin ich über eine für mich geltende rote Ampel gefahren?
Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....

@DerSchulze Das was die Polizei da schreibt ist abenteuerlich. §37 StVO gibt das Imho nicht ansatzweise her. Es gibt Abs. 2 Satz 6 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=6%2E-,Wer,grenzt

Du fährst auf einer Radverkehrsführung, es gibt an der großen Ampel keine Signalanlage für Radverkehr, daher gilt das Ding für Radfahrende auf dem Radstreifen.
Die erste Signalanlage explizit für Radfahrende leuchtet in deinem Video grün, die Abbiegespur liegt aber nach d. gültigen roten Ampel.

Ob der Radweg abgesetzt ist oder nicht >>

StVO - Straßenverkehrs-Ordnung

@DerSchulze wird nicht unterschieden. Radverkehrsführung sind markiert mit Zeichen 237, 240 u. 241.

Man sollte aber zwingend damit rechnen, dass diese Regelung halbwegs unbekannt ist bei anderen Verkehrsteilnehmern und Verkerhsplanern. Verkehrsführung, Ampeln sind darauf großartig nicht angepasst.

@gom Bonus-Fact: Es gab als es eingeweiht wurde, eine quasi Dauer-Grün leuchte Radampel. Diese wurde irgendwann aber auf Weisung des PK demontiert, weil sie Regelwidrig sei. Zitat: "der Signalgeber ist auf der Vorgabe der VD 52 entfernt worden, da Nebenflächen nicht signalisiert werden. Der Radweg ist eine Nebenfläche. "
@gom Bonus-Antwort: "Ihre Einschätzung ist richtig. Der bauliche abgegrenzte Radweg ist eine Nebenfläche. Das Signal für die Fahrbahn ist daher nicht zu beachten. Deshalb auch keine Haltlinie."

@DerSchulze Also.. ähhh. Wirksamkeit von Ampeln wird in §37 StVO definiert. Auffällig ist, dass diese Definition keinen Bezug zu Farbanmarkierungen wie einer Haltelinie ( StVO Abschnitt 9 Markierungen, 67) enthält.

Die Definition von Haltelinien: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html#:~:text=Ge%2D%20oder,anzuhalten
sagt sogar aus, dass die Dinger "ergänzend" wirken.

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StVO - Straßenverkehrs-Ordnung

@DerSchulze Zudem möchte ich korrigieren. §37 besagt nicht, dass auf Radverkehrsführung nur Ampeln für Radverkehr gelten. Es gelten die gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer, wenn diese gesonderten Lichtzeichen vorhanden sind. Die reguläre Ampel wäre zu beachten.

Also eigentlich bist du volle Kanne über eine rote, gültige Ampel drüber. Da die Linksabbiegerspur für Radfahrende erst nach der roten Ampel beginnt, kannst du dich auch nicht auf diese beziehen.

@DerSchulze Naja, alles wie immer, Gesetz ist sperrig formuliert, die Infrastruktur ist Scheiße und die Polizei macht ihr Ding.
@gom Es gibt an der Stelle für Radfahrende nicht mal "Querverkehr", an der Stelle gibt´s nicht mal eine Querung für Zufussgehende.

@DerSchulze Da die große Ampel den querenden Fuß-/Radweg absichert, würde das als relevanter Querverkehr gelten.

Aber an sich spielt das nach §37 StVO auch keine Rolle.

@gom ich glaub wir beide finden nicht zu einander ✌️