@lichtlauschen Auflösung: Es ist kein Rotlicht-Verstoß. Grund: Es handelt sich um eine Nebenfläche, für Nebenflächen gilt die Ampel nicht. Anders wäre es, wenn es ein Radfahrstreifen auf der Straße wäre, dann wäre es Teil der Fahrbahn und die Ampel würde gelten und es wäre ein Rotlichtverstoß. So aber eben nicht....
So wurde mir das vom Polizeikommissaritat auch schriftlich erklärt....