Es ist offiziell! Das mit dem Aktivisten Lars Ritter von
@AufstandLastGen erstrittene Urteil ist nun rechtskräftig. Jetzt steht fest: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstranten ist rechtswidrig - ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit. https://freiheitsrechte.org/schmerzgriffe-berlin
Im April 2023 führte die @AufstandLastGen eine Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni in Berlin. Um die Aktion aufzulösen, wandte ein Polizist bei unserem Kläger #Schmerzgriffe an und zerrte ihn mit einem Kollegen gewaltsam von der Straße. Das gezielte und unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Polizei verstößt klar gegen #Grundrechte. Der Einsatz von #Schmerzgriffen ist unverhältnismäßig, wenn auch mildere Mittel eingesetzt werden können wie z.B. einfaches Wegtragen von Protestierenden.
Mit unserem Kläger und @patrickheinemann haben wir gerichtlich feststellen lassen, wo die rechtsstaatlichen Grenzen für den Einsatz von Schmerzgriffen liegen. Das Gericht macht klar: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrant*innen ist rechtswidrig! Aufgabe des Staates ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Menschen müssen vertrauen können, dass die Polizei ihnen nicht grundlos erhebliche Schmerzen zufügt. Sonst ist die #Versammlungsfreiheit gefährdet.
@Freiheitsrechte @patrickheinemann
#Versammlungsfreiheit
"Aufgabe des Staates ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen."
Das Problem scheint zu sein, dass "der Staat" das gerne, schnell, erfolgreich und vor Allem wieder und wieder "vergisst". Die Urteile gibt es mit Mengenrabatt.