@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94
Die lange Version:
Parkt man falsch, wird erstmal nach BKatV §1, Satz 2 von Fahrlässigkeit bei Parkverstößen ausgegangen.
Parkt man mehrfach falsch, sollte die Behörde prüfen ob Vorsatz nachgewiesen werden kann.
BKatV §3, Satz 4a sieht dann die Verdopplung vor.
Wenn man dann immer noch weiter macht, kann das Bußgeld über den Regelsatz erhöht werden. Das OWiG sieht hier sogar §17 explizit vor, das vom Regelsatz abgewichen kann je nach Tatumstand und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Der BKatV sagt auch explizit "Relgesätze", sprich in Verbindung mit den Regeln des OWiG kann man die erhöhen / senken.
Helfen die Bußgelder nicht, kann die Behörde eine "beharrliche Verletzung der Pflichten eines KFZ Führers" feststellen. Das gibt dann erst 1 Monat Fahrverbot ( BKatV §4(2) ) und eine MPU zu Überprüfung der geistigen Reife. - Weil derartiges Verhalten die Eignung nach FeV §11 in Frage stellt.
Das Problem hier ist nicht das Gesetz. Das ist alles ziemlich gut durchdacht. Problem sind lokale Ordnungsbehörden die das Gesetz nicht durchsetzen. - Weil jede Abweichung vom Regelsatz schnell eine Klage und ein langes Verfahren nach sich zieht.