1x Fahren ohne Fahrschein = 60€
2x = 60€ und interne Meldung
3x = Anzeige
4x = Geldstrafe
5x = Bewährungsstrafe
6x = Gefängnis

1x Parken ohne Parkschein = 20€
2x = 20€
3x = 20€
4x = 20€
5x = 20€
6x = 20€
7x = 20€
8x = 20€
9x = 20€
10x = 20€

via @Perowinger94

@TwraSun @Perowinger94

Das stimmt nicht ganz. Wiederholtes Falschparken führt zumindest theoretisch auch zu härteren Strafen. Vor allem wenn es eine ähnlich Stelle ist, wird es schnell Vorsatz. Bei mehrmaligem Vorsatz ist der Führerschein weg.

Anderseits muss man sich schon sehr dämlich anstellen um wegen Falschparken in den Knast zu kommen. Selbst das zu parken einer Feuerwehrzufahrt mit dem blockieren eines Rettungseinsatzes führt selten zu hohen Strafen.

@zikko @TwraSun @Perowinger94 Weshalb solle wiederholtes Falschparken zu einer höheren Strafe führen?

@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

Die lange Version:
Parkt man falsch, wird erstmal nach BKatV §1, Satz 2 von Fahrlässigkeit bei Parkverstößen ausgegangen.

Parkt man mehrfach falsch, sollte die Behörde prüfen ob Vorsatz nachgewiesen werden kann.
BKatV §3, Satz 4a sieht dann die Verdopplung vor.

Wenn man dann immer noch weiter macht, kann das Bußgeld über den Regelsatz erhöht werden. Das OWiG sieht hier sogar §17 explizit vor, das vom Regelsatz abgewichen kann je nach Tatumstand und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Der BKatV sagt auch explizit "Relgesätze", sprich in Verbindung mit den Regeln des OWiG kann man die erhöhen / senken.

Helfen die Bußgelder nicht, kann die Behörde eine "beharrliche Verletzung der Pflichten eines KFZ Führers" feststellen. Das gibt dann erst 1 Monat Fahrverbot ( BKatV §4(2) ) und eine MPU zu Überprüfung der geistigen Reife. - Weil derartiges Verhalten die Eignung nach FeV §11 in Frage stellt.

Das Problem hier ist nicht das Gesetz. Das ist alles ziemlich gut durchdacht. Problem sind lokale Ordnungsbehörden die das Gesetz nicht durchsetzen. - Weil jede Abweichung vom Regelsatz schnell eine Klage und ein langes Verfahren nach sich zieht.

@zikko Das Problem ist auch, dass nach dem Opportunitätsprinzip "die kleinen" Taten nur depriorisiert verfolgt werden.
Also gerade die 10/15€ Verwarngelder für Parken vor Bordsteinabsenkung, im 5 m Mündungsbereich werden kaum verfolgt, daher kommt es eben gar nicht erst zu der notwendigen Erhöhung in den spürbaren bereich

@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

@asltf @andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

Da stimme ich zu. Es gibt viele "Autofreundliche" Kommunen, die so etwas nur mit Widerwillen verfolgen. Dazu kommt, dass es für solche kleinen Delikte kein zentrales Register gibt, sodass es nur auffällt wen man zu oft in der gleichen Stadt falsch parkt. Wobei ein Register sicher auch nicht die Lösung wäre.

Insgesamt stimmt es schon, dass "Schwarzfahren" schwerer bestraft wird. Da ist es halt auch nur eine Firma, die intern ja ein Register führt.

@zikko "Wobei ein Register sicher auch nicht die Lösung wäre."
Sehe ich anders.

Ich halte einen Vorschlag zur Flenspunkterefom entgegen.
Jedes Delikt bringt 1 bis 10 Flenspunkte.
Die Punkte werden *alle* nach Flensburg gemeldet (ohne die konkrete Tat).
Bei erreichen von 100 Punkten ist eine erneute theoretische und praktische Prüfung fällig, Punkreset, anschließend folgen 2 Jahre Probezeit (Punktezahl verdoppelt).

1/...

@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

@zikko

2/...

Bezahlt werden die Bußgelder dann beim Finanzamt, denn die wissen was dem Fahrer persönlich diese Punkte (Abhängig von Vermögens- und Einkommensverhältnissen) kosten.

Die Finanzämter melden dann jährlich die eingenommenen Gelder und Punkte, an die Kommunen werden dann die Gelder (nach erfassten Punkten) anteilig ausgeschüttet.

@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

@asltf @andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94

Wobei das einige Änderungen bräuchte. Aber ja, Schweiz und Finnland machen es vor und ich halte das für sehr sinnvoll. Auch wenn die üblichen Verdächtigen da sicher großes Getöse machen werden.

Ansonsten ist ein Problem auch der Kontrolldruck. Kontrollen im Zug sind wesentlich häufiger. Ich bin in 20 Jahren und 200.000km jetzt einmal mit dem PKW angehalten wurden. Mit der Bahn kann man 1mal im Monat damit rechnen. Das ist halt auch etwas wo man dringend mal ran sollte.

@zikko Lösungen, die keine Anpassungen brauchen, wären ja lnagweilig ;-)
Und zum Kontrolldruck würde ich mir wünschen, dass der Bund znetral sowas wie wegli anbietet, aber auch für vergehen im fließenden Verkehr.
Um das Dunkelfeld mal durch die Zivilgesellschaft aufzuhellen.
@andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94
@zikko @andieckeparkt @TwraSun @Perowinger94 Den letzten Punkt möchte ich so aber nicht stehen lassen. Wenn ein Fahrzeugführer Einspruch einlegt und diesem nicht abgeholfen wird, geht die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft über, welche dazu Klage erhebt. Der Aufwand der Ordnungsbehörde ist also lediglich, dass der Zeuge für die Zeit vor Gericht vom Dienst freigestellt wird.