@IchMeine
Damit hast du recht. Andererseits sollte man generell Autotüren nicht öffnen, wenn Radfahrende nahen. Ich meine in einer Ausgabe von Dietmar Kettler "Recht für Radfahrer" gelesen zu haben, dass man (zivilrechtlich) die Türe noch nicht mal einen Spalt öffnen dürfe, da sich Radfahrende dadurch erschrecken könnten.
Außerdem ist auf dem Bild nicht ersichtlich, wie es auf dem Gehweg aussieht und ob der Radfahrende verkehrsbedingt den Trennstreifen mitbenutzt.
Dabei wäre es so einfach, das Lehren des Holländischen Griffs in den Fahrschulen verpflichtend zu machen.
Kriegt man in den Niederlanden ja auch hin.
Es ist zum Heulen, dass die Verantwortung einseitig den Opfern übertragen wird. Ist bei der Weigerung, technische Mittel gegen tote Winkel in LKW verpflichtend zu machen, ganz ähnlich.