Hallo Herr Merz, Herr Klingbeil. Wenn man die seit 1997 ausgesetzte #Vermögenssteuer wieder erhebt, mit den vom Verfassungsgericht angemahnten Änderungen, dann ist das keine Steuererhöhung, sondern lediglich die Wiederherstellung der Ausgangslage. Das man fast 30 Jahre auf Steuereinnahmen verzichtet hat ist ein Missstand, den es schnellstmöglich zu beheben gilt. Machen, bitte.

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Gemäss Grundgesetz §106(2) gehen Einnahmen aus der Vermögens- und Erbschaftssteuer an die Bundesländer. Das erklärt vielleicht ein wenig den Mangel an Enthusiasmus auf Bundesebene. Aber 14-25 Milliarden €/Jahr, mit ca 6-8% Erhebungskosten, je nach Ausgestaltung der Vermögenssteuer [1] sollte man nicht einfach ignorieren. Auch wenn man es schon seit fast 30 Jahren tut. Change happens, Herr Merz, Herr Klingbeil!

[1] https://www.econstor.eu/handle/10419/129783

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EconStor: Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland

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"Im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten. Stellt man dieses unter Sicherung von dessen unbegrenzter Akkumulation sakrosankt, besteht die Gefahr, daß sich die Ungleichheit ungezügelt potenzieren kann und sich darüber die freiheitliche Rechtsordnung selbst aufhebt." Böckenförde, abweichende Meinung im BVerfG-Beschluß zur Vermögenssteuer vom 22.6.1995 (2 BvL 37/91)

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950655.HTM

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BFH-Entscheidung

@jwildeboer und wo wir gerade so schön dabei sind.

#Grundgesetz Artikel 14, Absatz 2:

„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Sooo…

Und nun erkläre mir jemand die Mietpreise und Arbeitsbedingungen in #deutschland.

Es steht da, schwarz auf weiss. Man muss es nur anwenden.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html