Hallo Herr Merz, Herr Klingbeil. Wenn man die seit 1997 ausgesetzte #Vermögenssteuer wieder erhebt, mit den vom Verfassungsgericht angemahnten Änderungen, dann ist das keine Steuererhöhung, sondern lediglich die Wiederherstellung der Ausgangslage. Das man fast 30 Jahre auf Steuereinnahmen verzichtet hat ist ein Missstand, den es schnellstmöglich zu beheben gilt. Machen, bitte.

1/3

Gemäss Grundgesetz §106(2) gehen Einnahmen aus der Vermögens- und Erbschaftssteuer an die Bundesländer. Das erklärt vielleicht ein wenig den Mangel an Enthusiasmus auf Bundesebene. Aber 14-25 Milliarden €/Jahr, mit ca 6-8% Erhebungskosten, je nach Ausgestaltung der Vermögenssteuer [1] sollte man nicht einfach ignorieren. Auch wenn man es schon seit fast 30 Jahren tut. Change happens, Herr Merz, Herr Klingbeil!

[1] https://www.econstor.eu/handle/10419/129783

2/3

EconStor: Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Wiedererhebung der Vermögensteuer in Deutschland

EconStor is a publication server for scholarly economic literature, provided as a non-commercial public service by the ZBW.

"Im Eigentum gerinnt die Ungleichheit der freigesetzten Gesellschaft zur Materie und wird Ausgangspunkt neuer Ungleichheiten. Stellt man dieses unter Sicherung von dessen unbegrenzter Akkumulation sakrosankt, besteht die Gefahr, daß sich die Ungleichheit ungezügelt potenzieren kann und sich darüber die freiheitliche Rechtsordnung selbst aufhebt." Böckenförde, abweichende Meinung im BVerfG-Beschluß zur Vermögenssteuer vom 22.6.1995 (2 BvL 37/91)

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950655.HTM

3/3

BFH-Entscheidung

@jwildeboer

Ich denke immer: Wenn die Kapitalisten-freundliche Schweiz das kann (und übrigens auch große Kapital und Spekulatonsgewinne zum Einkommensteuertarif besteuern), warum nicht auch wir?

@mina @jwildeboer weil es nirgendwo in Europa eine so schlechte #lobbyismus Regulierung gibt, wie in Deutschland.
Und so haben wir die stärksten #Lobbys für jeden Scheiß!