Das Urteil gegen zwei Tierrechtler wegen heimlich erstellter Videos aus einem #Schlachthof ist unverhältnismäßig. Ihre Aufnahmen sind wichtig für die für die Debatte über die qualvolle Betäubung von Schweinen mit CO2. https://taz.de/Verurteilung-zweier-Tierschuetzer/!6098156/ #Tierschutz #Landwirtschaft
@JostMaurin
Das sehe ich auch so. In den Niederlanden gab es bereits ein Urteil, das in einem ähnlichen Fall die Angeklagten durch ein erweitertes Demonstrationsrecht gerechtfertigt gesehen hat. Quelle: Prof. Dr. Jens Bülte, Universität Mannheim
