#MirkoLange fasst korrekt und bündig zusammen: #Bundesinnenminister #Dobrindt nötigt die #Bundespolizei faktisch zum #Rechtsbruch gegenüber #EURecht und dem von Deutschland mitgezeichneten #Dublin-Verfahren.
Im Klartext: Der Innenminister "befiehlt" Rechtsbruch!
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#dasasylgesetz #daseurecht #dierechtslage #rechtstattrhetorik… | Mirko Lange | 51 comments
In den Tagesthemen behauptete eben Alexander Dobrindt völlig unwidersprochen sinngemäß: Deutschland wende jetzt endlich wieder geltendes deutsches Recht an – nämlich § 18 Abs. 2 Satz 1 Asylgesetz: Wer aus einem sicheren Drittstaat komme, könne zurückgewiesen werden. Was klingt wie Rechtsstaatlichkeit, ist in Wahrheit eine strategische Täuschung. Oder deutlicher gesagt: eine Lüge. Denn dieser Paragraph tritt gegenüber EU-Recht zurück – und Dobrindt weiß das. #DasAsylgesetz Wörtlich heißt es in § 18 Abs. 2 Satz 1 AsylG: „Ein Ausländer, der aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl.“ Das klingt eindeutig – ist es aber nicht. Denn dieser Satz steht nicht im luftleeren Raum, sondern eingebettet in ein Geflecht aus EU-Recht, Verfahrensrichtlinien und völkerrechtlichen Prinzipien. #DasEURecht Dobrindt zitiert korrekt, dass es keinen Asylanspruch gibt. Aber er verschweigt den entscheidenden Punkt: Im Gesetz steht nicht, dass man deshalb an der Grenze zurückgewiesen werden darf. Denn laut EU-Recht – insbesondere der Dublin-III-Verordnung – muss geprüft werden, welcher Mitgliedstaat für das Verfahren zuständig ist. Diese Prüfung kann nicht an der Grenze erfolgen, sondern nur im Inland. Dazu muss die betroffene Person überhaupt erst einmal ins Land gelassen werden – bevor sie ggf. ordnungsgemäß überstellt wird. #DieRechtslage Deutschland ist an das EU-Asylrecht gebunden. Die Drittstaatenregel kann die Dublin-Prüfung nicht ersetzen. Der EuGH hat mehrfach klargestellt: Nationale Vorschriften dürfen nicht im Widerspruch zum EU-Recht stehen. Eine sofortige Zurückweisung ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen das Gebot des effektiven Rechtsschutzes und das Prinzip des Non-Refoulement. #RechtStattRhetorik Man mag dieses Verfahren für unpraktisch halten. Man mag sich wünschen, es wäre einfacher. Aber: So ist die Rechtslage. Und sie gilt – auch für Alexander Dobrindt. Wer sich auf einen Paragraphen beruft, ohne den rechtlichen Rahmen zu nennen, argumentiert nicht juristisch – sondern populistisch. Er verkauft Halbwahrheiten als scheinbar einfache Lösungen und tut so, als sei Recht bloß eine Frage des politischen Willens. #FaktenStattFraming Was Dobrindt betreibt, ist kein Rechtsvollzug – sondern populistisches Framing. Es klingt auf den ersten Blick plausibel, ist aber rechtsstaatlich brandgefährlich. Denn es delegitimiert unsere Rechtsordnung. Dobrindt suggeriert, die Regierung wende ja nur das Recht an. Tatsächlich ist es genau umgekehrt: Die Regierung bricht das Recht. Dobrindt täuscht darüber hinweg. #Rechtsstaatswidrig Und das ärgert mich. Denn während man der AfD vorwirft, sie wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterwandern – tut Dobrindt es einfach. Und niemand widerspricht? Und das hat nichts mit meiner politischen Einstellung zu tun. Sondern einfach nur Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Und dem Versäumnis der Tagesthemen, hier zu widersprechen. | 51 comments on LinkedIn