📌 BGH: Kein pauschaler Spam-Schadensersatz!
Der Erhalt einer unerwünschten Werbemail begründet keinen automatischen Geldanspruch – ein konkreter Schaden muss nachgewiesen werden. Der Anspruch auf zukünftigen Unterlassungsanspruch bleibt jedoch erhalten.
#DSGVO #BGH #Spam
https://www.ra-kotz.de/bgh-urteil-werbe-e-mail-kein-pauschaler-dsgvo-schadensersatz-fuer-spam.htm