Das wird deshalb wirkungslos bleiben, weil die ARD keine eigene Beschwerdestelle hat und auf die Landessender verweist, die die kritisierte Sendung verantwortet. Für allgemeine Programmbeschwerden gibt es auch keine rechtliche Grundlagen.
Die ARD ist ein vollkommen intransparentes Dickicht. Kritik an die Programmdirektion wird an die Programmdirektion gesendet. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht. Geht bei ARD nur über Landesanstalten.
Danke für den Beispieltext. Das Zitat "§ 26 Absatz 2 Satz 3 Medienstaatsvertrag:
„Parteien ist bei der Wahrnehmung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben angemessener Raum im Rundfunk einzuräumen.“" konnte ich im Medienstaatsvertrag aber leider nicht finden.