Wenn man bei ethischen #Prinzipien zum Thema #Abschiebung #Ausnahmen für #Mörder und #Verbrecher macht, wirft man eigentlich sein gesamtes ethisches #Prinzip über den Haufen. Das ist so ähnlich wie bei der #Akzeptanz der #Todesstrafe. Es kann #ethisch keine "#Ausnahmen" geben, die eine Todesstrafe bei bestimmten #Straftaten rechtfertigt. Die Abschiebungen nach #Afghanistan waren also ethisch #falsch und ungenügend begründet.