@Fusel @byggvir @DerSpiegel
Ja, das ist spannend, allerdings ist durchaus zweifelhaft ob eine Verurteilung beim Bundesverfassungsgericht gehalten hätte.
Denn der von Spiegel in seinem Bericht https://www.spiegel.de/panorama/strafbefehl-wegen-beleidigung-des-bundeskanzlers-mehr-als-nur-luegenfritz-a-daf6c046-f203-4589-88f9-323cbc3779e9?sara_ref=re-so-app-sh
in Bezug genommene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, hatte weit Anwürfe mehr zum Gegenstand.
Dort ging es u.a. um Bezeichnungen wie "widerwärtige und bösartige Hetzerin“ oder auch "Asozialer Justizverbrecher".
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/rk20200519_1bvr239719.html
Der Begriff 'Verbrecher' ist zudem nicht per se eine Schmähung, das zeigt schon die Rechtsprechung zu dem Zitat 'Soldaten sind Mörder', dort wird 'Mörder' auch nicht im Sinne eines Vorwurfs verstanden Mörder im Sinne des Paragraf 211 StGB zu sein. So könnte es sich dann auch mit dem Wort 'Verbrecher' verhalten.
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