@exiltoaster Irgendwas in die Richtung muss es schon deshalb geben, weil das #Petitionsrecht ein #Grundrecht im #Grundgesetz ist (Art. 17):
»Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.«
#Sachsen hat den #Petitionsausschuss aber auch selber in der #Verfassung (Art. 53).