Gefärbte Polizeipresse:
"Ein PKW-Fahrer wollte sie überholen, schätzte aber den Abstand zur Radfahrerin aufgrund Gegenverkehrs falsch ein und berührte das Kind leicht. Dadurch stürzte das Mädchen, wurde schwer verletzt und musste in ein Trierer Krankenhaus eingeliefert werden."
Von heute. Radkolumne verlinkt keine schweren Unfälle. Darüber keine Diskussion.
@radkolumne leicht??? 😡🤬👿🤢🤮🤮🤮🤮
@radkolumne Unfassbar, falls das wirklich echt ist.
@radkolumne mhm also die 1,5m abschätzen ok, aber man kann defintiv einschätzen das ist viel zu wenig... das des definitiv zu wenig ist...
@radkolumne Das ist kein falsch geschätzter Abstand sondern schlicht ein Ignorieren des Abstands. Selbst wenn man sich beim Mindestabstand um einen ganzen Meter vertut, bleibt noch ein halber Meter zwischen Fahrzeug und Rad und es kommt nicht zur Kollision. Noch knapper zu überholen ist absichtlich rücksichtslos, mindestens fahrlässig und sollte empfindlich bestraft werden. Wie in London z.B. „zur Abschreckung“, siehe Berichte zu langen Gefängnisstrafen für Klimaproteste…..
@radkolumne bis die Einordnung „schwerverletzt“ kam, klang es wie ein „netter“ Bericht. Wäre bestimmt auch eine weitere Umschreibung zur Verharmlosung möglich gewesen, hier muss der Autor noch an sich arbeiten…oder einfach mal bei den harten Fakten bleiben. Autofahrer missachtet Regeln, unterschätzt die Gefährdung und es muss ein Mensch extrem darunter leiden…Konsequenzen für den kfzler: keine.
@radkolumne
Kotz. Dabei ist das Geständnis eigentlich schon mitgeliefert im Wort 'Gegenverkehr'. 'gefärbt' ist gar kein Ausdruck für so einen Mist.
@radkolumne Wenn das ne übliche zweispurige Straße war, hätte der Autofahrer bei Gegenverkehr sowieso gar nicht überholen dürfen. 1,5 m Abstand bzw. bei nem Kind sogar 2 m geht nur mit Fahren auf der Gegenfahrbahn.
@radkolumne Übersetzung: "Er fuhr das Kind auf dem Fahrrad rücksichtslos über den Haufen."

@radkolumne

Ich tagge solche Artikel wie der von Dir zitierte, aber nicht verlinkte, mit

#Verantwortungsdiffusion

und (wie schon früher)

#Victimblaming