Gefärbte Polizeipresse:
"Ein PKW-Fahrer wollte sie überholen, schätzte aber den Abstand zur Radfahrerin aufgrund Gegenverkehrs falsch ein und berührte das Kind leicht. Dadurch stürzte das Mädchen, wurde schwer verletzt und musste in ein Trierer Krankenhaus eingeliefert werden."
Von heute. Radkolumne verlinkt keine schweren Unfälle. Darüber keine Diskussion.
@radkolumne Das ist kein falsch geschätzter Abstand sondern schlicht ein Ignorieren des Abstands. Selbst wenn man sich beim Mindestabstand um einen ganzen Meter vertut, bleibt noch ein halber Meter zwischen Fahrzeug und Rad und es kommt nicht zur Kollision. Noch knapper zu überholen ist absichtlich rücksichtslos, mindestens fahrlässig und sollte empfindlich bestraft werden. Wie in London z.B. „zur Abschreckung“, siehe Berichte zu langen Gefängnisstrafen für Klimaproteste…..