Gefärbte Polizeipresse:
"Ein PKW-Fahrer wollte sie überholen, schätzte aber den Abstand zur Radfahrerin aufgrund Gegenverkehrs falsch ein und berührte das Kind leicht. Dadurch stürzte das Mädchen, wurde schwer verletzt und musste in ein Trierer Krankenhaus eingeliefert werden."
Von heute. Radkolumne verlinkt keine schweren Unfälle. Darüber keine Diskussion.
@radkolumne Wenn das ne übliche zweispurige Straße war, hätte der Autofahrer bei Gegenverkehr sowieso gar nicht überholen dürfen. 1,5 m Abstand bzw. bei nem Kind sogar 2 m geht nur mit Fahren auf der Gegenfahrbahn.