Art. 46 RGPD : signer les CCT 2021/914 sans Transfer Impact Assessment ne tient plus depuis Schrems II (CJUE C-311/18, 16 juillet 2020).

Trois exigences cumulatives : garanties appropriées, droits opposables, recours effectifs — vérifiables avant le transfert.

Plafond Art. 83(5) : 20 M€ ou 4 % du CA mondial. La CNIL contrôle en priorité.

Décryptage par paragraphe :
https://www.donneespersonnelles.fr/article-46-rgpd

#RGPD #SchremsII #TransfertInternational

Cross-border transfers in your data map automatically flagged for Transfer Impact Assessment when the destination falls outside EU adequacy.
EDPB six-step workflow, steps 1, 2 and 6 pre-filled from inventory. Country-specific risk hints. Linked to the DPIA where the same processing requires both. Free Explore tier includes everything.
https://readmodel.com/blog/article.php?slug=transfer-impact-assessment-guide
#GDPR #SchremsII #PrivacyTech #readmodel #locaverdi
"Transfer Impact Assessment: a 2026 SMB Guide"

"Transfer Impact Assessment for SMBs in 2026. Six years after Schrems II — what TIA actually requires, the EDPB six-step methodology, and where the Data Privacy Framework stands."

Six years after Schrems II, Transfer Impact Assessments remain the most operationally awkward part of GDPR for SMEs.
New guide covers what a TIA requires in 2026: the EDPB six-step methodology, current adequacy landscape, country-specific risk for the destinations SMEs actually use, and how to fit it onto your existing data map.
Schrems III pending at CJEU.
https://readmodel.com/blog/article.php?slug=transfer-impact-assessment-guide
#GDPR #SchremsII #DataTransfers #readmodel #locaverdi
"Transfer Impact Assessment: a 2026 SMB Guide"

"Transfer Impact Assessment for SMBs in 2026. Six years after Schrems II — what TIA actually requires, the EDPB six-step methodology, and where the Data Privacy Framework stands."

Six years after Schrems II, most SMEs using mainstream SaaS have US transfers, Indian sub-processors, AI services running inference somewhere they can't name — and no documented Transfer Impact Assessment for any of it.
Schrems III is pending at the CJEU. The organisations doing TIAs now will barely notice the ruling. The ones relying on DPF certification won't.
https://readmodel.com/blog/article.php?slug=transfer-impact-assessment-guide
#GDPR #SchremsII #readmodel #locaverdi
"Transfer Impact Assessment: a 2026 SMB Guide"

"Transfer Impact Assessment for SMBs in 2026. Six years after Schrems II — what TIA actually requires, the EDPB six-step methodology, and where the Data Privacy Framework stands."

EU – USA

Zugriff auf biometrische Polizeidaten: EU-Kommission will mit USA geheim verhandeln

Die USA fordern automatisierten Zugriff auf biometrische Polizeidaten in EU-Staaten. Ein Anwalt äußert bei „Beck Online“ erhebliche Bedenken. Die Kommission beginnt trotzdem Verhandlungen mit hoher Geheimhaltung.

Die US-Regierung verlangt von allen Teilnehmenden ihres Visa-Waiver-Programms (VWP), eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) abzuschließen. Das VWP ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg jedoch an neue Bedingungen geknüpft werden: Die USA fordern einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von Teilnehmerstaaten.

Von derartigen Abfragen betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden. Weigern sich Staaten, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen sie aus dem VWP ausgeschlossen werden.

Kommission erhält Verhandlungsmandat

Selbst innerhalb der Europäischen Union existiert kein System, das Polizeibehörden anderer Mitgliedstaaten einen unmittelbaren Zugriff auf nationale Datenbanken erlaubt. In Deutschland allein könnten davon fast sechs Millionen Menschen betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem INPOL mit Gesichtsbildern und Fingerabdrücken gespeichert sind. Rund die Hälfte der erfassten Personen sind Asylsuchende oder ausreisepflichtige Personen.

Kurz vor Weihnachten 2025 erteilten die EU-Staaten der Kommission in Brüssel trotzdem das Mandat, über ein Rahmenabkommen mit den USA zu verhandeln. Dieses soll die Grundlinien für die US-Datenabfragen festlegen. Die konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Details müssen anschließend in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden.

Die Verhandlungsposition der EU bleibt jedoch geheim. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte die Kommission den Zugang zu dem entsprechenden Dokument. Zur Begründung hieß es, eine Freigabe würde „die Position der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen mit den USA schwächen“ und „den Schutz der internationalen Beziehungen beeinträchtigen“.

Erhebliche rechtliche Bedenken

Der Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner bewertet das geplante Rahmenabkommen mit der EU äußerst kritisch. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Standards – ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau, die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen und effektiver Rechtsschutz – stünden in „deutlichem Spannungsverhältnis zu den in den USA bestehenden Überwachungsbefugnissen“, schreibt Ferner in einem Gastkommentar für das Magazin „Beck Online“.

Ferner verweist auf die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH, in der das Gericht das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hatte, weil US-Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt seien und Betroffene keinen ausreichenden Rechtsschutz genössen. Eine EBSP, die US-Behörden „einen quasi unmittelbaren Online-Zugriff auf biometrische Polizeidaten von Millionen Menschen“ einräume, sei mit dem „tradierten europäischen Daten- und Grundrechtsverständnis“ nicht vereinbar.

Ein unionskonformes Modell müsste mindestens strikte Zweckbindungen vorsehen und sensible Personengruppen wie Zeug*innen, Opfer und Berufsgeheimnisträger ausnehmen, so Ferner. Außerdem müsse eine EBSP am Treffer/Kein-Treffer-Prinzip anknüpfen: Zunächst wird abgefragt, ob ein Datensatz vorhanden ist, danach kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden. Würden diese Vorgaben nicht eingehalten, sei „mit rechtlichen Auseinandersetzungen vor den Verfassungsgerichten und dem EuGH zu rechnen“.

Berüchtigte US-Behörde ICE könnte Daten nutzen

Der Austausch im EBSP soll auch Personen betreffen, die in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden. Damit könnten die Daten auch der Einwanderungs- und Zollbehörde ICE zur Verfügung stehen. Unter Präsident Donald Trump wurde diese Behörde massiv ausgebaut. Mit einem zweistelligen Milliarden-Dollar-Budget sind pauschal eine Million Abschiebungen pro Jahr avisiert.

Zum Einsatz kommen dabei unter anderem umstrittene Überwachungssoftware von Palantir sowie weitere fragwürdige IT-Werkzeuge. Ein direkter Zugriff auf europäische Polizeidaten würde diesen Überwachungs- und Abschiebeapparat erheblich stärken. Das hätte Folgen auch für linke politische Aktivist*innen, deren biometrische Daten nach erkennungsdienstlichen Behandlungen ebenfalls in nationalen oder europäischen Systemen gespeichert sind.

Im Herbst hatte die Trump-Administration eine vermeintliche deutsche „Antifa Ost“ auf eine Terrorliste gesetzt. Möglicherweise unter Befolgung damit verbundener Sanktionen kündigte die GLS Bank daraufhin der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe ihre Konten. Ein EBSP-Abkommen könnte in diesem Gefüge auch Einzelpersonen bei der US-Reise Repressalien bescheren.

Frist läuft Ende 2026 ab

Bislang hat nach öffentlich bestätigten Informationen lediglich Bahrain ein EBSP-Abkommen mit den USA abgeschlossen. Laut dem Heimatschutzministerium in Washington umfasst es den „automatisierten“ Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie einen solch weitgehenden Datendeal unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen – oder daraus auszusteigen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.

Matthias Monroy, Wissensarbeiter, Aktivist und Mitglied der Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP. Außerdem Redakteur für Innenpolitik der Zeitung nd.Der Tag. Texte auf Englisch unter digit.site36.net, auf Twitter @matthimon. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

Ultim'ora (pessima): La 2a corte suprema d'Europa si è espressa positivamente sul #DataPrivacyFramework stipulato tra UE e USA

"Così facendo, si conferma che, alla data di adozione della decisione impugnata, gli Stati Uniti d'America garantivano un livello adeguato di protezione dei dati personali trasferiti dall'Unione europea alle organizzazioni di tale paese", ha aggiunto il Tribunale con sede in Lussemburgo.

#SchremsII #DPF #privacy

https://www.reuters.com/sustainability/boards-policy-regulation/eu-court-backs-latest-eu-us-data-transfer-deal-2025-09-03/

@privacypride

@legoktm @ehasbrouck

The EU privacy laws may demand deletion. But that does Not mean the laws are obeyed.

Both politicians and data protection offices Do mostly Not act on court decisions.

#schrems1 #schrems2 #schrems3 #schremsI #SchremsII #SchremsIII

Diese Woche im #Bundestag findet weitgehend ohne mich statt. Ich hoffe, morgen bin ich fit genug, um per Videokonferenz die Anhörung zur "innovativen #Datenpolitik" im Digitalausschuss zu bestreiten, denn unser Sachverständiger ist @maxschrems (@noybeu, #SchremsI, #SchremsII, ggf bald #SchremsIII ) u da will ich natürlich dabei sein! Gestern war das Fieber noch hoch, heute ist es fast weg.
@[email protected] people trust apple, for some reason.

i don't think they should - apple made a deal with open-ai, and are an american company living under their laws (
#schremsii), but people love and trust them for some reason.

2024 så tycker Swedavia, som är ett statligt bolag, att det bästa sättet att hålla sig uppdaterad om sitt flyg är att ... installera Facebook Messenger 🤔🙄

På deras söksida för flyg kan man inte välja något annat alternativ. De har också en app, som man får leta efter. Men i tillgänglighetens namn, vad är det för fel på SMS? Och hur kan man ens komma på tanken att använda sig av ett Facebook-verktyg ... 😑

#swedavia #gdpr #privacy #dataskydd #dataprotection #schremsii